Verlosungen veranstalten - aber richtig
Wenn Sie für eine private Veranstaltung, zum Beispiel für eine Hochzeit, einen Geburtstag oder ähnliches eine Tombola veranstalten möchten, sind vor allem zwei Dinge besonders gefragt: Ideenreichtum und Einsatzbereitschaft.
- So gilt es in erster Linie, "Preise" zu sammeln. Dies kann entweder in gemeinschaftlicher Arbeit erfolgen, wobei das "Organisationskomitee" im eigenen Umfeld adäquate Gegenstände zusammensucht, zum Beispiel Gutscheine, Werbegeschenke, (günstige) Deko-Objekte, Blumen und so weiter.
- Gleichwohl empfiehlt es sich, Unternehmen oder lokale Geschäfte in der Umgebung um Werbepräsente zu bitten.
- Sofern für die geplanten Verlosungen jedoch ein gewisses finanzielles Budget zur Verfügung steht, bietet es sich an, die Gewinne im Vorfeld bei Anbietern unterschiedlichster Art käuflich zu erwerben.
- Bei größeren Verlosungen (zum Beispiel kommerzieller Art) macht es Sinn, auf "Sponsorensuche" zu gehen, um so verlockende Preise zu ergattern.
- Überdies ist Ihre Kreativität gefragt, wenn es um den Ablauf der Tombola gehen soll. Gleichwohl will die Losverteilung im Vorfeld wohl durchdacht und gut geplant sein. In diesem Zusammenhang könnten Sie entweder ein Glücksrad oder - im kleineren Rahmen - einen Korb organisieren und mit Losen befüllen, welche dann an die Interessenten verteilt werden.
- Alternativ rühren Sie im Vorfeld der Verlosung kräftig die Werbetrommel und verkaufen die Lose im Zuge dessen für einen geringen Geldbetrag.
- Lose oder Nummernblocks etc. werden unter anderem auch online zu günstigen Konditionen bei bestimmten Versandunternehmen angeboten.
Bei gewerblichen Verlosungen die rechtlichen Bestimmungen beachten
Bei kommerziellen Verlosungen, beispielsweise von Gewerbetreibenden, Vereinen oder Verbänden, sind bestimmte Vorschriften zu beachten.
- So muss bei gemeinnützigen Organisationen ein Zweckbetrieb nachgewiesen werden. Außerdem ist es nach geltendem Recht - zumindest auf gewerblicher Basis - nurmehr gestattet, zwei Mal pro Jahr eine Verlosung zu veranstalten.
- Auch aus steuerlicher Sicht müssen Sie den einen oder anderen Aspekt berücksichtigen. Grundsätzlich fällt auf ein solches Event, das offiziell als Sachlotterie bezeichnet werden kann, eine Lotteriesteuer an. Diese beträgt gegenwärtig rund 16 Prozent (Stand Nov. 2012).
- Einzig gemeinnützige Institutionen sind von dieser Steuer befreit. Allerdings auch nur dann, wenn die sogenannte Besteuerungsgrenze in Höhe von aktuell 40.000 Euro nicht überschritten wird. Diese bemisst sich im Übrigen am Gesamtwert der in der Tombola offerierten Lose.
Verlosungen zu organisieren macht Spaß und soll auch anderen Leuten Freude bereiten. Wenn Sie das Ganze wohl durchdacht "in Angriff nehmen", wird die Tombola sicher zum gelungenen Event.
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