Vaterschaftsanerkennung Theorie und Praxis:
Was ist die Vaterschaftsanerkennung?
Unter Vaterschaftsanerkennung versteht man die freiwillige Willensabgabe des Mannes, die bestätigt, dass er der Vater des (ungeborenen) Kindes ist. Diese Willenserklärung kann bereits vor der Geburt abgegeben werden. Wichtig ist das vor allem, wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind.
Im BGB (§ 1592) ist genau geregelt, wer als Vater des Kindes gilt:
- Der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.
- Der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich erkannt und belegt wurde.
- Der Mann, der freiwillig die Vaterschaft anerkannt hat.
Wobei hier unterschieden wird zwischen dem sozialen, rechtlichen und biologischen Vater:
- Der biologische Vater ist der Erzeuger des Kindes.
- Der rechtliche Vater ist derjenige, der die Rechte und Pflichten für das Kind trägt.
- Der soziale Vater ist der Mann, der persönliche Verantwortung für das Kind übernimmt und ihm emotional nahesteht.
Durch die Vaterschaftsanerkennung ergeben sich für das Kind Rechte und Pflichten:
- Es ist berechtigt, den Nachnamen des Vaters anzunehmen.
- Es ist berechtigt, nach dem Tod des Vaters Ansprüche auf das Erbe geltend zu machen.
- Es ist berechtigt, nach dem Tod des Vaters eine Halbwaisenrente zu bekommen.
- Es ist sorgepflichtig in Bezug auf den Vater.
Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine Vaterschaftsanerkennung zu beantragen
Die Bedingungen sind im BGB (§ 1594) genau geregelt:
- Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist vorhanden.
- Sollte die Mutter das Sorgerecht für das Kind nicht haben, muss das Kind ebenfalls der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
- Bei einem Kind unter 14 Jahren muss ein gesetzlicher Vertreter zustimmen, sollte die Mutter das Sorgerecht nicht haben.
- Kein anderer Mann hat bereits die Vaterschaft beantragt.
- Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt freiwillig, ohne Bedingungen.
- Es gibt keine zeitliche Begrenzung zur Vaterschaftsanerkennung.
Unterlagen der Mutter für die Vaterschaftsanerkennung
- Personalausweis oder Reisepass
- Abstammungsurkunde, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Wenn der Vater nicht persönlich anwesend ist, eine beglaubigte Kopie der Anerkennung der Vaterschaft seitens des Mannes.
Das braucht der Vater für die Anerkennung
- Personalausweis oder Reisepass
- Abstammungsurkunde, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Vor der Geburt wird der voraussichtliche Geburtstermin (Mutterpass) benötigt.
- Nach der Geburt braucht man die Geburtsurkunde.
Wo und warum eine Vaterschaftsanerkennung vornehmen?
Um die Vaterschaft anerkennen zu lassen, kann man zum Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder zu einem Notar gehen. Das ist notwendig, denn es muss eine willentliche Vaterschaftsanerkennung von einer dazu befugten Person beurkundet, also öffentlich gemacht werden.
Rechte und Pflichten nach der Vaterschaftsanerkennung:
- Unterhaltspflicht, beziehungsweise Kindesunterhalt und gegebenenfalls Unterhalt an die Mutter
- Umgangsrecht
- Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf das Kind
- Mitversicherung bei der Krankenkasse des Vaters
Aber: Eine Anerkennung der Vaterschaft führt nicht automatisch dazu, dass man auch das Sorgerecht für das Kind erhält. Wenn die beiden Elternteile nicht verheiratet sind, liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter. Hier muss man eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben, das geschieht ebenfalls beim Notar, Jugendamt, Standesamt oder Amtsgericht.
Diese Erklärung kann man ebenso wie die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt tätigen.
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