Lageplan – Definition in wenigen Worten
- Ein Grundriss bezeichnet im Allgemeinen eine Darstellung eines Objektes in Bezug auf dessen Lage und die Umgebung.
- Diese Darstellung ist maßstabsgerecht und wird zeichnerisch dargestellt.
- Es gibt solche Pläne in verschiedenen Formen. Der Grundriss bei einem Bauantrag ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Genehmigung. Hier werden das Grundstück und die Umgebung bildhaft dargestellt.
- Der Geländeplan hingegen stellt das Gelände, teilweise auch die Infrastruktur und den Bewuchs im Großmaßstab dar.
- Der Bestandsplan ist eine Draufsicht auf eine Straße und deren unmittelbare Umgebung.
Flurkarte – ein Gesamtumriss
Im Unterschied zum Lageplan ist die Flurkarte eine Darstellung sämtlicher Liegenschaften. Dazu gehören Grundstücke und Flurstücke.
- Diese Karte ist die Grundlage für das Grundbuch und sichert das Eigentum am Grundstück und eine faire Versteuerung.
- Inzwischen gibt es diese Art Karte in dieser Form nicht mehr. Sie wurde von einer automatisierten Liegenschaftskarte abgelöst.
- Auf dieser Karte finden sich Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen, Gebäude, die sich auf der Liegenschaft befinden, Nutzungsarten und die Flurstücke.
Der Unterschied in einer Übersicht
- Eine Flurkarte stellt also alle Grundstücke und Flurstücke dar.
- Ein Lageplan ist im Unterschied dazu eine zeichnerische Darstellung eines Objektes, nicht eines gesamten Grundstückbereiches.
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