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Unbefestigte Straße - eine Definition

Unbefestigte Straßen haben keine Straßendecke.
Unbefestigte Straßen haben keine Straßendecke.
Es gibt in Deutschland für fast alles eine Definition. Nur für die unbefestigte Straße finden Sie lediglich Erklärungen. Dabei gibt es diese Straßenform fast überall.

Jeder kennt sie und sie werden auch in vielen Schriftstücken erwähnt, die unbefestigten Straßen. Doch hierfür lässt sich ausnahmsweise in Deutschland keine feste Definition finden, sondern lediglich Erklärungen.

Definition einer Straße

  • Eine Straße im Sinne der Definition finden Sie immer da, wo der befestigte, also gepflasterte oder asphaltierte, Weg dem öffentlichen Verkehr zugänglich gemacht wird.
  • Zu einer Straße gehören auch die Nebenanlagen wie Grünstreifen, Verkehrsschilder und Gelände der Straßenmeisterei.
  • Fahren Sie jedoch auf dem Radweg, der sich neben einer Straße befindet, Fahrrad, dann sind Sie nicht auf der Straße, sondern laut gesetzlicher Bezeichnung auf der befestigten Radverkehrsanlage.
  • Natürlich gehören auch Autobahnen zu den Straßen.

Unbefestigte Straßen und andere Sonderfälle

  • Eine unbefestigte Straße finden Sie überall dort, wo keine Asphaltdecke zur Befestigung aufgebracht wurde. Eine genaue Definition gibt es nicht, da es unterschiedliche Typen unbefestigter Wege gibt.
  • In den meisten Fällen können Sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um Feldwege beziehungsweise Wege zur Land- und forstwirtschaftlichen Nutzung handelt.
  • Auf den meisten unbefestigten Straßen gelten verschiedene Versicherungen nicht, das sollten Sie vor allem bei Mietwagen beachten.
  • Auch die Nutzung ist nicht in jedem Falle erlaubt, denn gerade land- und forstwirtschaftlich genutzte Wege müssen durch den Halter nicht gesichert und Gefahrenstellen nicht gekennzeichnet werden. Sollten Sie sich hier also verletzen, dann ist der Wegeeigentümer nicht haftbar zu machen.

Wenn Sie von einer unbefestigten Straße aus wieder auf normale Verkehrswege abbiegen, dann müssen Sie grundsätzlich Vorfahrt gewähren.

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