Autohändler sind bei der Preisgestaltung für Neuwagen nicht an Herstellerempfehlungen gebunden. Sie können mit ihren Kunden innerhalb einer Spanne Preisverhandlungen führen und Rabatte gewähren oder die Überführungskosten übernehmen.
Fahrzeug mit Tageszulassung
Ein Neufahrzeug können Sie preisgünstiger mit einer Tageszulassung erwerben. Die Kosten für die Überführung lassen sich teilweise oder ganz sparen, wenn Sie das neue Auto selbst beim Hersteller in Deutschland abholen.
- Kurzzeitig auf einen Autohändler zugelassene Fahrzeuge sind im Allgemeinen Neuwagen gleichgestellt. Voraussetzung dafür ist, dass sie trotz kurzzeitiger Zulassung noch nicht am Straßenverkehr teilgenommen haben.
- Die Zulassung auf den Kfz-Händler erfolgt nur auf dem Papier. Für Autohändler ist die Tageszulassung ein Instrument zur Absatzförderung, denn absatztechnisch wird ein solches Fahrzeug zu einem Gebrauchtfahrzeug. Das wiederum erlaubt es den Kfz-Händlern, Kunden erhebliche Rabatte einzuräumen.
- Ein deutscher Autohändler, der ein bereits an seinem Verkaufsort stehendes Auto mit einer Tageszulassung versehen hat, wird seine Werbung auf "Fahrzeugpreis inklusive Überführung" ausrichten. Er verrechnet die von ihm an den Fahrzeughersteller gezahlten Überführungskosten mit den Rabatten. Natürlich darf der Händler auch Überführungskosten extra verlangen. Für Käufer heißt es, immer genau nachzufragen.
Überführungskosten im Verkaufsalltag
Überführungskosten sind grundsätzlich nicht einheitlich geregelt. Sie können bei jeweiligen Autohändlern unterschiedlich ausfallen. Sie liegen meist zwischen 600 und 1.200 Euro. Geregelt sind hingegen Preisauszeichnungen im Marketing.
- Der Gesetzgeber schreibt allerdings vor, wie mit Preisen beim Neuwagenverkauf geworben werden darf. Der Händler darf demnach mit Fahrzeugpreis plus Kosten der Überführung, jeweils einzeln aufgeführt, werben. Ein Zusammenrechnen der beiden Beträge kann vom Kunden verlangt werden. Der Händler darf auch ein Angebot “Preis inklusive Überführung“ unterbreiten.
- Das Werben mit Fahrzeugpreis zuzüglich Überführung ist nicht gestattet. Das gilt insbesondere für den Internet-Neuwagenverkauf. Hier darf generell nur mit dem Gesamtpreis geworben werden. Alle Kosten von Extras bis Überführung müssen wegen der Vergleichbarkeit darin enthalten sein.
Einige Kfz-Versicherer gewähren spezielle Rabatte für Neufahrzeuge. Der Kunden muss als Ersteigentümer in der Zulassungsbescheinigung II genannt sein. Bei Fahrzeugen mit Tageszulassung wird diese Bedingung nicht erfüllt.
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