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Treppenformel – so planen Sie eine gleichmäßige Treppe

Eine Treppe sollte gut geplant werden.
Eine Treppe sollte gut geplant werden.
Wenn Sie einen Treppeneinbau planen, sollten Sie sich zuerst darüber klar werden, um welche Art von Treppe es sich hierbei handeln soll. Erst wenn dies festgelegt ist, kann die Planung mittels einer Treppenformel beginnen.

Beim Einbau einer Treppe kommt es natürlich auch darauf an, ob eventuell Kleinkinder bei Ihnen im Haus leben. Ebenfalls ein wichtiger Faktor ist der zur Verfügung stehende Platz für die Installation einer Treppe. All dies sind Dinge, die in eine Treppenformel einfließen sollten, damit Ihre Treppe auch die optimalen Bedingungen erfüllt.

Wichtig bei der Treppenformel sind die Treppenarten

Es gibt die unterschiedlichsten Arten von Treppen, weshalb auch die Treppenformel zu unterschiedlichen Ergebnissen führt.

  • Zuerst gibt es die normale Haustreppe, die einen geraden Verlauf nimmt. Eine solche Treppe können Sie aber auch an mehreren Wänden entlang führen.
  • Dann gibt es natürlich die Wendeltreppen, die sich schlangenförmig von einem zum anderen Stockwerk schlängelt. Hier müssen Sie zur Unterstützung der Stabilität auch noch eine Metallstange einbauen.
  • Zu nennen wäre noch die Bühnentreppe, die zumeist aus Holz hergestellt ist, und die Kellertreppe. Diese beiden Treppenarten werden zumeist steiler als normale Wohnhaustreppen errichtet. Dies sind nur einige der möglichen Treppenarten, die es gibt.
  • Darauf zu achten wäre, dass wenn Kleinkinder bei Ihnen im Haus leben, eine tiefere Auftrittsfläche gewählt werden sollte, um die Sturzgefahr zu minimieren.

Die Größe mit der Treppenformel berechnen

  • Die Treppengröße ist natürlich auch abhängig vom Steigungswinkel.
  • Als Treppenformel gilt normalerweise: Die doppelte Steighöhe plus die Auftrittsbreite ergibt 63 cm.
  • Sie sollten beachten, dass die empfohlenen Steigungshöhen bei Einfamilienhäusern 17 bis 18 cm, bei Mehrfamilienhäusern 16 cm, in öffentlichen Gebäuden 15 cm und bei Keller- und Bühnentreppen 18 bis 20 cm betragen, immer berechnet mit einer Kopfhöhe von 2 m.
  • Für eine Beispielsrechnung müssten Sie folgendermaßen vorgehen: Geschosshöhe 265 cm : Steigungshöhe 18 cm = 14,72, also 15 Steigungen. Bei einer Geschosshöhe von 265 cm : 15 Steigungen ergibt sich eine Steigungshöhe von 17,66 cm. Nehmen Sie nun die Treppenformel mit 63 cm und ziehen hiervon 2x die Steigungshöhe ab, dann ergibt sich eine Auftrittsbreite von 27,6 cm also gerundet 28 cm. Die Auftrittsbreite ist die Tiefe der Auftrittsfläche. 
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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