Was Sie benötigen
- Tönungsfolie
- Sprühflasche mit Wasser und Spülmittel
- Abstreifer
- Spachtel
- WeichesTuch
Einschlägige Vorschriften für Tönungsfolien
Bevor Sie sich in die wunderschöne Tönungsfolie in Schwarz mit Silber oder einer anderen tollen Farbe verlieben und diese am Auto anbringen, sollten Sie einiges über Autoscheiben und Tönungsfolien wissen.
- Im § 23 StVO ist klar erklärt, dass der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass die Sicht nicht durch irgendetwas am Fahrzeuge beeinträchtigt wird. Das betrifft den Transport von Gegenständen und natürlich im ganz besonderen Maße den Zustand der Scheiben eines Fahrzeuges.
- Wenn Sie nachträglich Tönungsfolien auf die Scheiben Ihres Fahrzeuges aufbringen, so berührt das § 40 StVZO und führt unter Umständen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO, es sei denn, die Tönungsfolie hat eine Bauartgenehmigung an § 22a StVZO. Kurzer gesagt, wenn Sie eine nicht genehmigte Tönungsfolie anbringen, die nicht amtlich für die entsprechenden Fenster genehmigt ist, dürfen Sie mit dem Auto nicht mehr fahren und gefährden Führerschein und Versicherungsschutz!
- Sie dürfen kleinere Aufkleber wie Plaketten, Reklameaufschriften und Ähnliches aufkleben, wenn deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Sie dürfen aber nicht mehr als 1/4 der Autoscheibe mit Aufklebern versehen. Wichtig: Die Scheibeneinfassung darf nicht beklebt werden und das Sichtfeld, das im Bundesverkehrsblatt 1986, S. 557 definiert ist, muss unter allen Umständen frei bleiben. Dieses Sichtfeld ist ein ca. 30 cm breiter Streifen, der senkrecht vor den Augen des Fahrers verläuft.
- Wenn Sie auf Autoscheiben eine Tönungsfolie anbringen, die eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO hat, müssen Sie immer einen Abdruck der Bauartgenehmigung mitführen - außer die Tönungsfolie kann nach § 19 Abs. 4 StVZO in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Die Tönungsfolien müssen ein Prüfzeichen haben.
- Beachten Sie diese Regelungen auch dann, wenn Sie nur einen Farbkeil aufbringen. Oft ist es so, das durch diesen Farbkeil nahezu die gesamte erlaubte Fläche beklebt ist. Wenn Sie dann eine Vignette oder eine Umweltplakette aufkleben, haben Sie mehr als 1/4 der Scheibe beklebt.
So bringen Sie die Folie am Auto an
- Wenn Sie die richtige Folie mit ABE Nummer gefunden haben, ist der Rest einfach. Jeder Folie liegt eine ausführliche Anleitung und die benötigte Spachtel zum Andrücken bei. Denken Sie daran, dass nur die hinteren Fenster beklebt werden dürfen und ein Außenspiegel auf der Beifahrerseite vorgeschrieben ist.
- Es lohnt sich, Tönungsfolien für Autos zu kaufen, die passgenau zugeschnitten sind. Besonders bei gewölbten Scheiben sind vorgeformte und zugeschnittene Folien sinnvoll. Wenn Sie Meterware kaufen, müssen Sie so gut es geht diese mit einer Schere zuschneiden. Die Folien werden innen angebracht.
- Die Folie ist genau genommen eine Adhäsionsfolie, es erfolgt keine Verklebung im herkömmlichen Sinn. Sie müssen die Tönungsfolie daher ständig mit Wasser-Spülmittelgemisch aus einer Sprayflasche feucht halten.
- Reinigen Sie das Fenster, an dem Sie die Tönungsfolie anringen möchten. Ziehen Sie ungefähr die Hälfte der Schutzfolie ab, die auf der Tönungsfolie angebracht ist, und klappen diese nach hinten um (nicht abschneiden)
- Befeuchten Sie das Fenster mit Wasser und Spülmittelgemisch und legen die Folie von unten passgenau an. Erst wenn alles richtig sitzt, ziehen Sie den Rest der Schutzfolie ab und drücken die Folie mithilfe eines Gummiwischers und des Spachtels fest an.
- Reiben Sie die Folie mit einem trockenen weichen Tuch gründlich an dem Fenster fest. Die Haftung erfolgt dadurch, dass sich keine Luft zwischen dem Glas und der Tönungsfolie befindet.
Wichtig ist, dass die Sicht nicht behindert ist, denn ob man ausreichend den Verkehr wahrnehmen kann, ist keine Frage des Designs, sondern wichtig für das eigene Leben und das der anderen Verkehrsteilnehmer.
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