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Terrassenüberdachung - Baugenehmigung beantragen

Eine Terrassenüberdachung schafft neuen Wohnraum.
Eine Terrassenüberdachung schafft neuen Wohnraum.
Mit einer Terrassenüberdachung können Sie sich einfach ein zusätzliches „Zimmer“ im Grünen schaffen. Doch wer die Terrassenüberdachung nachträglich aufsetzen möchte, muss zuerst eine Baugenehmigung einholen.

So beantragen Sie die Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung

Terrassenüberdachungen können Sie heute in ganz unterschiedlichen Optiken bauen: ganz modern aus Glas, gemütlich, rustikal aus Holz oder als reine Dachlösung aus Aluminium. Ganz gleich, welches Material Sie wählen, mit der Überdachung Ihrer Terrasse können Sie sich schnell einen wettergeschützten Außenbereich schaffen, und Ihren Wohnraum ins Grüne erweitern.

  • Terrassenüberdachungen können Sie von verschiedenen Herstellern passgenau für Ihre Terrasse produzieren und montieren lassen, was jedoch, je nach gewähltem Material, Form und Funktionsumfang, wie beispielsweise zu öffnende Dach- oder Seitenelemente, schnell in den fünfstelligen Anschaffungsbereich gehen kann.
  • Günstigere Lösungen für Ihre Terrassenüberdachung finden Sie im Baumarkt als Komplettset zum Selbstbau. Auch hier finden Sie unterschiedliche Materialkombinationen und Kombinationen mit verschiedenen Dachformen und mit und ohne Seitenelementen.
  • Bevor Sie sich aber ans Bauen machen oder bauen lassen, sollten Sie sich um die Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung kümmern. Leider sind Bauverordnungen hier regional sehr verschieden. Überwiegend gibt es jedoch eine Regelung, die sowohl für den Bau von Terrassenüberdachungen als auch für Carports angewandt wird.
  • Überschreitet Ihre Terrasse eine regional definierte Größe  - häufig von 30 m2 mit einer maximalen Tiefe von 3 m - nicht, haben Sie gute Chancen, dass über Ihren Antrag zur nachträglichen Überdachung Ihrer Terrasse beim zuständigen Bauamt, ein unbürokratischer Schnellentscheid ergeht und Sie im Nu mit dem Bau Ihrer Überdachung beginnen können.
  • Mancherorts ist die Anzeigepflicht für solche Kleinbaumaßnahmen noch weiter gelockert oder sogar bereits entfallen. Um sicherzugehen, dass es im Nachhinein keinen Ärger mit der zuständigen Baubehörde gibt, sollten Sie sich aber in jedem Fall an den zuständigen Sachbearbeiter wenden, um dies abzuklären. Wer Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der Baubehörde ist, erfahren Sie mit einem Anruf bei Ihrer Stadtverwaltung.
  • Ob mit oder ohne Pflicht zur Baugenehmigung, die regionalen Bauvorschriften müssen Sie beim Bau Ihrer Terrassenüberdachung in jedem Fall beachten. Dies gilt insbesondere in Bezug auf zugelassene Baumaterialien, Abstandsgrenzen, Statik und Brandschutz. Auch hierüber informiert Sie Ihr zuständiges Bauamt.

Wer ohne Baugenehmigung bauliche Veränderungen bzw. Erweiterungen vornimmt, muss mit einem erheblichen Ordnungsgeld und schlimmstenfalls mit der Aufforderung zur Demontage der nicht genehmigten baulichen Veränderungen rechnen.

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