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Telefonbucheintrag löschen lassen - so geht's

Sie wollen nicht im Telefonverzeichnis stehen? So lassen Sie Ihren Telefonbucheintrag löschen.
Sie wollen nicht im Telefonverzeichnis stehen? So lassen Sie Ihren Telefonbucheintrag löschen.
Sie möchten nicht, dass Menschen, denen Sie Ihre Telefonnummer nie gegeben haben, Sie kontaktieren können? Dann können Sie Ihren Eintrag aus sämtlichen Telefonbüchern löschen lassen. Das erfordert etwas Zeit, geht aber eigentlich ganz einfach.

So lassen Sie Ihren Telefonbucheintrag löschen

  1. Wenden Sie sich zunächst an die Servicehotline Ihres Telefonanbieters. Im Normalfall finden Sie die Nummer dieser Hotline auf Ihren Telefonrechnungen oder der Webseite des Anbieters.
  2. Sie können Ihrem Anbieter dann telefonisch mitteilen, dass Sie möchten, dass Ihr Telefonbucheintrag gelöscht wird. Das geht schnell und unkompliziert und Ihr Telefonbucheintrag wird (zumindest aus den Online-Telefonbüchern) schnell verschwinden.

Möchten Sie nicht mit der Hotline telefonieren, können Sie den Kundenservice Ihres Mobilfunkanbieters auch per E-Mail kontaktieren und um die Löschung Ihres Eintrags bitten.

Spätestens jetzt sind Sie faktisch für niemanden mehr erreichbar, dem Sie Ihre Nummer nicht selbst geben. Achten Sie daher darauf, dass Sie zum Beispiel bei Verträgen und wichtigen Formularen immer Ihre Telefonnummer mit angeben.

Achten Sie aber ebenso darauf, dass Sie allen, die Ihre Nummer von Ihnen erhalten, mitteilen, dass Sie nicht wollen, dass diese Nummer irgendwo verbreitet wird. So schützen Sie Ihre Daten. Viele Formulare, zum Beispiel von Behörden, sind mittlerweile mit einem extra Datenschutz-Kästchen versehen, welches Sie dann auch in jedem Fall ankreuzen sollten.

Rechtliche Ansprüche zur Löschung

Sie haben einen Rechtsanspruch auf Löschung des Eintrages in ein Telefonbuch, sofern dieser gegen Ihren Willen erfolgt ist oder Sie Ihre Einwilligung zurückgezogen haben.

Wenn der Eintrag in einem Printmedium steht, können Sie nicht verlangen, dass alle Ausgaben eingezogen und/oder vernichtet werden. Sie haben aber einen Anspruch darauf, dass Ihr Eintrag in der nächsten Ausgabe nicht mehr erscheint.

Sie können von jedem beliebigen Betreiber eines Verzeichnisses verlangen, dass er Ihnen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auskunft erteilt, welche Daten über Sie gespeichert sind. Bestreitet dieser, dass er Daten über Sie gespeichert hat, müssen Sie den Beweis führen, dass es einen Eintrag ins Telefonbuch oder ein anderes Verzeichnis von Ihnen gibt. Dieser Beweis ist einfach über einen Ausdruck des entsprechenden Eintrages zu erreichen.

Generell besteht das Problem, dass die Vielzahl von Portalen, bei denen Telefonbucheinträge gespeichert sind, kaum überschaubar sind. Auch kann es sein, dass Ihre Nummer in einem (online) Telefonbuch wieder auftaucht, wenn Daten von einem anderen Portal dazugekauft werden.

Der einzige Weg, wirklich dauerhaft nirgendwo mehr aufzutauchen und keinen Eintrag ins Telefonbuch zu haben, ist, sich eine neue Nummer zu verschaffen und diese von Anfang an nicht eintragen zu lassen.

helpster.de Autor:in
Sarah Müller
Sarah MüllerSarah hat Sozialwissenschaft studiert und sich dadurch mit Kultur auseinandergesetzt. Dabei lernte sie auch technische Themen kennen. Sie hat zu Ernährung und Sport geforscht.
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