Wer auffährt, hat Schuld. Dies ist die gängige Vorstellung, wenn man in einen Auffahrunfall verwickelt wird. Damit kann aber nur der Anschein des Verschuldens begründet werden. Sie können jeden Anschein widerlegen, wenn Sie eine plausible Primärursache beweisen können.
Nichts anerkennen, auch keine Teilschuld
- Sie kennen den wichtigsten Grundsatz beim Autounfall: "Nichts anerkennen!". Sie dürfen also nicht eingestehen, dass Sie den Unfall mitverursacht haben. So riskieren Sie, dass Ihnen mindestens eine Teilschuld zugesprochen wird.
- Überlassen Sie die Bewertung der Verschuldensfrage Ihrer Haftpflichtversicherung. Machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrer Versicherung.
- Sie müssen immer mit einer Teilschuld rechnen, wenn der geschädigte Unfallgegner sich auf einen Anscheinsbeweis berufen kann. Der Anscheinsbeweis vermittelt dem Richter die Überzeugung, dass ein Geschehen so verlaufen ist, wie es nach der Erfahrung für gleichartige Geschehnisse typisch ist. Es wird also von einem bestimmten Ereignis auf eine bestimmte Folge geschlossen.
Achten Sie auf diese Fälle
- Beispiel: Fahren Sie vom Fahrbahnrand an und verursachen einen Verkehrsunfall, spricht der Anschein dafür, dass Sie den Unfall verursacht haben. Die Annahme beruht darauf, dass Sie beim Anfahren vom Fahrbahnrand jede Gefährdung und Behinderung des fließenden Verkehrs vermeiden müssen, so lange, bis Sie sich in den fließenden Verkehr eingeordnet haben. Sie müssten in diesem Fall nachweisen, dass der Unfallgegner beispielsweise mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren ist oder Sie infolge zu tief stehender Sonne zu spät gesehen hat.
- Beispiel: Sind Sie auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren, spricht der Anschein dafür, dass Sie unaufmerksam waren oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben. Sie müssen in diesem Fall nachweisen - und Ihre Haftung auf eine Teilschuld reduzieren - dass der Unfallgegner unvermittelt und ohne Grund plötzlich gebremst hat, weil er beispielsweise am Straßenrand einem Bekannten zuwinkte oder das Gaspedal mit der Bremse verwechselte oder ohne Licht gefahren ist.
- Beispiel: Öffnen Sie die Fahrertür zum Aussteigen und provozieren einen Unfall, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass Sie den rückwärtigen Verkehr nicht hinreichend beobachtet und sorgfaltswidrig gehandelt haben. Sie müssen in diesem Fall nachweisen, dass die Tür beim Herannahen des rückwärtigen Fahrzeuges bereits geöffnet war. In diesem Fall bekommen Sie lediglich eine Teilschuld zugesprochen, ebenso kann der Unfallgegner nur einen Teilschaden abrechnen.
Ohne Anwalt fahren Sie gegen die Wand
- Können Sie die Grundlage des Anscheinsbeweises, also die hierfür typische Verkehrssituation entkräften, so scheidet Ihre Haftung aus. Je nach Situation verbleibt Ihnen allenfalls eine Teilschuld, ebenso dem Unfallgegner.
- Sie müssen wissen, dass der Anschein schon dann entfällt, wenn Sie Tatsachen vortragen und möglichst beweisen, die die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensverlaufs belegen.
- Beachten Sie, dass das Verkehrsunfallrecht eine ungeheuer komplexe Materie ist, in der selbst Anwälte und Richter immer wieder selbst verunfallen. Lassen Sie sich bei einem Unfall unbedingt anwaltlich beraten und versuchen Sie keinesfalls, die an Sie herangetragenen Schadensersatzansprüche auf eigene Faust zu entkräften oder eigene Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner selbst zu realisieren. Sie werden, zumindest in komplexeren Fällen, dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit scheitern. Dies gilt vor allem dann, wenn Ihr Unfallgegner anwaltlich vertreten ist.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?