Was Sie benötigen
- Personenbeförderungsschein
Jeder der Taxi fahren möchte muss nachweisen, dass er auch dazu in der Lage ist und das nicht nur geistig sondern auch körperlich. Der Nachweis hierfür ist der Personenbeförderungsschein, den Sie vor Antritt Ihrer Tätigkeit erlangen müssen. Was alles dazu notwendig ist, soll nachfolgend erklärt werden.
Taxi als Nebenjob - dazu benötigen Sie einen Personenbeförderungsschein
- Der Personenbeförderungsschein berechtigt Sie später in einem Taxi oder Mietwagen bis zu acht Personen auf einmal befördern zu dürfen. Egal wo Sie diesen Job in Deutschland ausüben wollen, die Bedingungen zur Erlangung sind überall die gleichen.
- Sie müssen diesen Personenbeförderungsschein bei Ihrer Stadtverwaltung beantragen. Zusätzlich zu diesem Antrag benötigen Sie ein ärztliches Attest das nachweist, dass Sie körperlich in der Lage sind diese Tätigkeit auszuüben. Ferner benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister. Desweiteren muss noch ein augenärztliches Zeugnis beigelegt werden.
- Bevor ein Personenbeförderungsschein ausgestellt wird müssen Sie zusätzlich auch noch eine so genannte Ortskundeprüfung vorlegen. Bei dieser Prüfung wird abgefragt, ob Sie zum Beispiel die wichtigsten Standorte wie zum Beispiel Krankenhäuser, Ämter und Behörden und wichtigen Strassen Ihrer Stadt insoweit kennen, dass Sie diese auch problemlos finden können.
- Die Kosten für einen Personenbeförderungsschein damit Sie Taxi fahren dürfen, belaufen sich auf zirka 50 Euro. Sie müssen natürlich auch noch die anfallenden Gebühren für die vorzulegenden Unterlagen mit berücksichtigen.
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