Aufgaben eines gewählten Taufpaten
- Der Taufpate, der bei einer Taufe für das Kind eingeschrieben wird, übernimmt unterschiedliche Aufgaben. Dabei war es in früherer Zeit üblich, dass der Pate die Fürsorgepflicht für das Patenkind übernimmt, sollten die Eltern frühzeitig versterben.
- Auch heutzutage gilt diese Regelung noch für einige Taufpaten. Dabei muss die Fürsorgepflicht gleichzeitig aber auch in das Testament der Eltern eingeschrieben sein.
- Weiterhin übernimmt er die Verantwortung für das religiöse und moralische Verhalten des Taufkindes. Als Taufpate sollten Sie weiterhin auch die Verantwortung für die Erziehung des Kindes, im Sinne der Religion und Moral, übernehmen.
- Zudem steht der Taufpate bei festlichen Anlässen, beispielsweise bei der Konfirmation oder Firmung, als Bezugsperson des Täuflings.
Als Taufpate ohne Firmung fungieren - das sollten Sie beachten
Sollten Sie ohne Firmung als Taufpate fungieren wollen, gibt es dabei einiges zu beachten, denn die Patenschaft ohne Firmung ist in der katholischen Kirche nicht rechtmäßig.
- Beachten Sie, dass Sie mindestens sechzehn Jahre alt sein müssen. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie in der katholischen Kirche eingeschrieben sind. Sollten Sie mit einer kanonischen Strafe belegt sein, dürfen Sie nicht als Pate fungieren.
- Weiterhin ist es nach den Beschlüssen des Päpstlichen Rats zur Förderung der Einheit der Christen notwendig, dass der Pate selbst gefirmtes und vollwertiges Mitglied der katholischen Kirche ist. Somit ist es Ihnen nicht gestattet, ohne eigene Firmung als Pate eingeschrieben zu werden.
- Jedoch sagen diese Beschlüsse auch aus, dass Sie ohne Firmung als Pate fungieren können, sollte ein weiterer, katholischer und gefirmter Pate eingeschrieben werden.
- Dabei werden Sie lediglich als zweiter Pate eingeschrieben, was in der katholischen Kirche einen weniger hohen Stellenwert hat, aber nichts über Ihre Beziehung zum Täufling aussagen muss.
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