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Tarif für Immobilienkaufmann - diese Vergütungsregeln gelten in diesem Beruf

Der Alltag eines Immobilienkaufmanns
Der Alltag eines Immobilienkaufmanns
Ein Job als Immobilienkaufmann/-frau bringt abwechslungsreiche Tätigkeiten mit sich. Die Grundvergütung erfolgt dabei nach Tarif, wenn Sie eine kaufmännische Ausbildung besitzen. Zusätzlich ist eine Provision üblich.

Tariflohn im kaufmännischen Beruf

  • Den üblichen Tariflohn für kaufmännische Berufe können Sie ganz leicht in Erfahrung bringen. Je nach Region und Berufserfahrung liegt der Verdiensttarif beim Immobilienkaufmann bzw. der Immobilienkauffrau bei etwa 2000 € brutto pro Monat. Eine kaufmännische Ausbildung sollte vorhanden sein.
  • Als Immobilienfachwirt liegt der Tarif bei etwa 2500 € pro Monat.
  • Die Verdienstmöglichkeiten sind in beiden Fällen je nach Bundesland sehr verschieden.
  • Zusätzlich zum Festgehalt ist in der Immobilienbranche eine Provision üblich. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl und dem Preis der verkauften Objekte.
  • Üblich sind 5 bis 7 Prozent Maklercourtage auf den Kaufpreis. 
  • Bei vermieteten Objekten sind 2 Monatskaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer als Maklercourtage üblich.
  • Zusätzlich wird im Verkaufs- bzw. Vermietungsfall eine Provision vom Eigentümer gezahlt.
  • Selbstständige Makler bekommen im Regelfall die gesamte Maklercourtage. Als Ergänzung zum Fixum sind jedoch geringere Provisionen als Immobilienkaufmann/-frau üblich, die der Arbeitgeber festsetzt.

Immobilienkaufmann/-frau - so verdienen Sie gut

  • Als Immobilienkaufmann/-frau haben Sie sehr vielschichtige Aufgaben. Diese und auch Ihr Vergütungstarif hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab.
  • Je nachdem, ob Sie für eine Bank oder für ein Immobilienbüro arbeiten oder ein eigenes Büro führen, kommen unterschiedliche Arbeiten und Vergütungstarife auf Sie zu.
  • Als angestellter Makler führen Sie Gespräche mit Eigentümern und Kunden, Banken und Ämtern.
  • Sie erstellen Exposés, präsentieren Interessenten das Objekt und regeln den Schriftverkehr beim Kauf bzw. bei Vermietung.
  • Manche Immobilienbüros überlassen die Vertragsangelegenheiten einem Notar.
  • Die Vergütungstarife als Immobilienkaufmann/-frau außerhalb des Fixums sind dann meist an den Verkaufserfolg gebunden.

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