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Tagesmutter und Ihr Gehalt - so gründen Sie eine Großtagespflege

Eine Großtagespflege hilft bei fehlenden Krippenplätzen.
Eine Großtagespflege hilft bei fehlenden Krippenplätzen. © Stephanie_Hofschlaeger / Pixelio
Als Tagesmutter arbeiten Sie freiberuflich und erhalten daher kein festes Gehalt. Dennoch können Sie Ihren Verdienst noch einmal steiger, wenn Sie eine Großtagespflege gründen, die einer Kita sehr ähnlich ist.

Als Tagesmutter zu arbeiten, kann eine große Bereicherung und zugleich Berufung sein. Hierbei können Sie auch mit einer Großtagespflege eine kleine Mini-Kita eröffnen und ein sehr gutes Gehalt dadurch erzielen.

Als Tagesmutter eine Großtagespflege eröffnen - Fakten zur Tätigkeit

  • Als Tagesmutter können Sie eine Kinderbetreuung auch in fremden Räumen ausüben und nicht in Ihrer eigenen Wohnung oder Haus. Hierbei haben Sie somit einen richtigen Arbeitsplatz, der einer normalen Kita stark gleicht.
  • Eine Großtagespflege als Tagesmutter zu eröffnen ist gar nicht so schwer, Sie muss dennoch aus zwei Tagesmüttern bestehen, die diese Gruppe leiten. Zudem dürfen es nie mehr als 9 Kinder gleichzeitig sein, die Sie betreuen.
  • Den Antrag auf eine Großtagespflege stellen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Dieses gibt Ihnen zudem die Beratung, die Sie brauchen. Zudem können Sie noch Fördergelder für die Einrichtung beantragen.
  • In einer Großtagespflege können Sie zwar kein Gehalt durch das Jugendamt erhalten, dennoch werden Sie meist mit Zuschüssen gefördert. Hierbei erhalten Sie pro Kind eine Förderung in Höhe von rund 200 bis 300 €. Das kann allerdings von Jugendamt zu Jugendamt schwanken. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind Vollzeit durch Sie betreut wird.

Das Honorar richtig berechnen - Fakten zum Gehalt

  • Die Großtagespflege ist eine tolle Ergänzung zu einem Kindergarten oder einer Krippe, dennoch erhalten Sie keine staatlichen Zuschüsse und müssen sich durch die Beiträge der Eltern finanzieren.
  • Berechnen Sie in Ihrer Kalkulation unbedingt die Miete der Räumlichkeiten mit ein. Zusätzlich ist es auch noch erforderlich, dass Sie Sozialabgaben, wie etwa Krankenkasse ebenso berechnen. Dennoch gibt es die Möglichkeit, dass durch diese Tätigkeit dennoch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze bei Ihrer Krankenkasse gegeben ist und Sie eventuell mehr verdienen dürfen als die 400 €. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, so würde sich eine Familienversicherung durchaus wieder lohnen.
  • Ein Stundenlohn von 4 € pro Kind und pro Stunde sollte dennoch unbedingt veranschlagt werden. Denn nur so erhalten Sie auch ein vernünftiges Gehalt.
  •  Viele Jugendämter übernehmen oftmals die Gebühren, dennoch muss auch hierbei ein Antrag durch die Eltern gestellt werden.

Sie sehen also, dass durch eine Großtagespflege auch eine Tagesmutter ein gutes Gehalt erzielen kann.

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