Was Sie benötigen
- Energiemessgerät
- Anschreiben
- Anwalt
So können Sie den Stromzähler prüfen
Der Stromzähler ist nicht Ihr Eigentum, Sie dürfen ihn weder öffnen, noch selbst reparieren! Ist der Zähler defekt, müssen Sie sich an den Eigentümer halten. Das ist entweder der Netzwerkbetreiber oder der Stromversorger. Dieser muss bei einem defekten Zähler alle Kosten übernehmen, die für Prüfung und Austausch anfallen. Damit dies klappt, gehen Sie wie folgt vor:
- Eine häufige Ursache für einen Defekt am Stromzähler ist eine kaputte Magnetbremse. In dem Fall läuft der Zähler weiter, bis er durch Reibungsverluste stehen bleibt, auch wenn keine Verbraucher angeschlossen sind. Das können Sie testen, indem Sie einige starke Verbraucher anschließen, damit der Zähler schnell läuft. Schalten Sie diese aus und stellen alle Sicherungen aus, denken Sie daran, den PC vorher runterzufahren. Schauen Sie nun auf den Zähler. Wenn sich das Rad noch dreht und dieser weiter eine Entnahme von Strom anzeigt, also der Stromzähler weiter läuft, ist der Stromzähler mit Sicherheit defekt.
- Auch wenn diese Prüfung von Ihrem Stromzähler bestanden wurde, kann er defekt sein. Das können Sie mithilfe eines Energiemessgerätes nachprüfen. Schalten Sie alle Verbraucher aus, auch Kühlschränke, Stand-by-Modus an Fernsehern etc. Schreiben Sie den Zählerstand auf und schließen das Energiemessgerät zwischen einen starken Verbraucher - zum Beispiel Wäschetrockner oder Waschmaschine - und lassen diese Geräte mehrere Stunden laufen. Stellen Sie danach wieder die normale Stromversorgung her. Zeigt der Stromzähler einen höheren Verbrauch an, als der Energiezähler können Sie ebenfalls sicher sein, dass der Stromzähler defekt ist.
Verhalten bei einem defekten Zähler
- Entziehen Sie dem Stromversorger sofort die Abbuchungserlaubnis und buchen Sie - falls die Rechnung abgebucht wird - den Betrag zurück. Sie müssen nichts bezahlen, was Sie nicht verbraucht haben. Sie können solche Abbuchungen durch Ihre Bank zurückfordern lassen, wenn Sie dies innerhalb von 6 Wochen verlangen.
- Schreiben Sie den Versorger an und erklären Sie die Situation, dass offensichtlich Stromverbrauch angezeigt wird, obwohl kein Strom entnommen worden ist. Verlangen Sie eine Überprüfung des Zählers und eine korrigierte Rechnung. Dieser wird Sie sicher an den Eigentümer des Zählers verweisen oder sich mit diesem selber in Verbindung setzen.
- Nach Rücksprache mit dem Zählereigentümer können Sie auch selbst einen Sachverständigen beauftragen. Diesen müssen Sie zunächst selber bezahlen. Ist der Zähler aber nachweislich defekt, sind die Kosten vom Zählereigentümer zu übernehmen.
- Zahlen Sie weiter die üblichen Abschläge, denn Sie müssen den tatsächlich entnommenen Strom auch bezahlen. Auch sollten Sie einen angemessenen Betrag auf die Rechnung anweisen. Es macht keinen Sinn, den vermutlich korrekten Verbrauch nicht zu bezahlen.
Machen Sie sich auf einen Kampf gefasst, denn Stromversorger sind selten bereit die Tatsache, dass ein Zähler defekt ist zu akzeptieren. Auch ist die Beweislage schwierig, denn Sie können nur beweisen, dass der Zähler defekt ist - nicht aber, wie hoch Ihr Verbrauch tatsächlich war. Stellt sich der Energieversorger stur, müssen Sie einen Rechtsanwalt einschalten.
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