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Steuer: Belastung als Rentner absetzen

Rentnerin putzt Gemüse für das Mittagessen.
Rentnerin putzt Gemüse für das Mittagessen. © CDC / unsplash.com
Als Rentner können Sie weiterhin steuerlichen Belastungen unterliegen. Die Frage, welche dieser Kosten Sie absetzen können, ist ein wichtiger Punkt in der Steuererklärung. Doch welche grundsätzlichen steuerlichen Belastungen haben Rentner und wie können Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen? Mit den richtigen Antworten auf die wichtigsten Fragen müssen Sie sich als Rentner keine Sorgen bei der Steuererklärung machen.

Grundsätzliche steuerliche Belastungen für Rentner

Als Rentner müssen Sie Steuern auf Ihre Rente zahlen. 

Die Besteuerung hängt davon ab, wie hoch Ihre Rente ist. Je nach Höhe werden verschiedene Steuersätze angewendet. Zudem können Sie bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen, wie beispielsweise Krankheitskosten, Arzneimittel oder Prothesen.

Bei der steuerlichen Belastung gibt es verschiedene Kriterien, die berücksichtigt werden müssen. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Kosten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen außergewöhnlichen und zumutbaren Belastungen.

Die Grenzen der außergewöhnlichen Belastung sind gesetzlich festgelegt und gelten für verschiedene Arten von Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind. Zu den Grenzen gehören unter anderem:

  • Zumutbarkeitsgrenze: Es wird geprüft, ob die Ausgaben für den Steuerpflichtigen zumutbar sind. Dies kann je nach Einkommen und Lebenssituation unterschiedlich sein.
  • Außergewöhnliche Belastungen dürfen nicht selbst verschuldet sein. Kosten, die durch eigenes Verhalten entstanden sind, sind nicht absetzbar.
  • Es gibt Höchstbeträge und Pauschalen für bestimmte Ausgaben, die nicht überschritten werden dürfen. Beispielsweise Kosten für Behinderungen (je nach Grad der Behinderung) oder Kosten für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (je nach Verwandtschaftsgrad und Einkommenssituation der unterstützten Person).

Es empfiehlt sich, die genauen Höchstbeträge und Pauschalen für außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt oder einem Steuerberater zu erfragen, da sie regelmäßig angepasst werden können.

Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung

Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die Ihnen unvorhergesehen und unvermeidbar entstanden sind. Diese können Sie in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, um Ihre steuerliche Last zu verringern. Als Rentner können außergewöhnliche Belastungen beispielsweise Krankheitskosten, Pflegekosten oder Kosten für behindertengerechte Umbauten Ihrer Wohnung sein.

Um außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung anzugeben, müssen Sie diese Kosten nachweisen. Dazu sammeln Sie alle Belege und Rechnungen, die die außergewöhnlichen Belastungen belegen. Diese Kosten tragen Sie dann in Ihrer Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" ein. Dabei müssen Sie darauf achten, dass bestimmte Grenzen eingehalten werden müssen, damit die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Ein Beispiel hierfür wäre, wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung hohe Krankheitskosten hatten und diese nicht von Ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen wurden. Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden, um Ihre steuerliche Belastung zu mindern.

Anrechnung der zumutbaren Belastung

Die zumutbare Belastung bezieht sich auf die maximale Belastung oder finanzielle Belastung, die von einer Person oder Familie in Bezug auf Steuern, Gebühren, Mieten oder anderen Ausgaben (z. B. Versicherungen, Nahrungsmittel und Haushaltsbedarf, Bildungskosten, Energie- und Transportkosten) erwartet werden kann. Es handelt sich um einen relativen Begriff, der je nach Einkommen, Familie und individuellen Umständen variieren kann. Die zumutbare Belastung wird oft verwendet, um festzustellen, wie viel eine Person in der Lage ist zu zahlen, insbesondere in Bezug auf staatliche Leistungen oder Sozialleistungen.

Die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen für Rentner beträgt 1 % des Jahresbruttoeinkommens. Das heißt, dass Rentner nur für außergewöhnliche Belastungen, die über dieser Grenze liegen, eine steuerliche Absetzung geltend machen können.

Beispiel: Ein Rentner mit einem Jahresbruttoeinkommen von 20.000 Euro hat außergewöhnliche Belastungen in Höhe von insgesamt 1.500 Euro. Die zumutbare Belastung beträgt in diesem Fall 200 Euro (1 % von 20.000 Euro). Da die außergewöhnlichen Belastungen von 1.500 Euro die zumutbare Belastung von 200 Euro übersteigen, kann der Rentner 1.300 Euro steuerlich absetzen.

Als Rentner haben Sie weiterhin steuerliche Verpflichtungen, die Sie beachten sollten, um Ihre Belastung zu verringern. Indem Sie die grundsätzlichen steuerlichen Belastungen und die Möglichkeiten zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen kennen, können Sie Ihre Steuerlast optimieren. 

Sprechen Sie im Zweifelsfall mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis ausgeschöpft haben.

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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