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Steht der Schwan unter Naturschutz? - Interessantes über dieses Tier

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Ein extrem faszinierendes Geschöpf.
Ein extrem faszinierendes Geschöpf. © luise / Pixelio
Ein Schwan ist sehr schön anzusehen - aber zu nahe sollte man ihm nicht kommen, da er auch beißen kann. Manchmal hat man das Gefühl, dass manche Seen regelrecht von diesen Tieren überbevölkert werden. Aus diesem Grund stellt sich nun die Frage: Steht der Schwan unter Naturschutz?

Informationen zum Naturschutz

Um die Frage, ob der Schwan unter Naturschutz steht, beantworten zu können, muss man erst einmal den Begriff Naturschutz definieren:

  • Sobald ein Tier vom Aussterben bedroht ist, dann kümmern sich entweder die Behörden oder Naturschutzorganisationen darum, dass diese Tiere geschützt werden. Je nachdem, wo diese Tiere leben, kann es sich um einen landesweiten oder gar um einen weltweiten Schutz handeln.
  • Des Weiteren sind die Landschaftsbehörden dafür zuständig, ein Tier unter Artenschutz zu stellen. Aber auch einzelne Ämter, die nur für einen Landkreis zuständig sind, können eigene Bestimmungen zur Jagd von Tieren festlegen. Diese Behörden nennen sich entweder "Amt für Jagd und Fischerei" oder "Amt für Jagd und Forstwirtschaft".

Interessantes zum Schwan

  • Wie bei jeder Tierart, gibt es auch beim Schwan unterschiedliche Arten. Diese Arten sind auch in unterschiedlicher Anzahl vorhanden.
  • Manche von ihnen sind vom Aussterben bedroht. Dies gilt zum Beispiel für den Singschwan, der nur noch im Norden Deutschlands in geringer Anzahl vorhanden ist. Der sonst übliche Höckerschwan (der weiße Schwan mit dem schwarzen Schnabelansatz) ist so gut wie auf jedem Binnensee zu Hause.
  • Logischerweise nimmt die Population der Schwanart entscheidenden Einfluss darauf, ob dieser gejagt werden darf oder nicht. Dies unter anderem auch davon abhängig, ob die Anwesenheit des Schwans als störend empfunden wird oder nicht.

Steht dieser Wasservogel unter Artenschutz?

  • Wenn Sie nun wissen möchten, ob der Schwan unter Naturschutz steht, dann müssen Sie sich an die entsprechende Behörde in Ihrem Bundesland bzw. Landkreis wenden. Dies liegt daran, dass hier erhebliche Unterschiede vorliegen können.
  • In den meisten Bundesländern gilt die Regel, dass diese Wasservögel nur im Winter geschossen werden dürfen. Die restliche Zeit des Jahres ist dann Schonzeit. Meistens dürfen die Schwäne nur im November, Dezember und an ein paar Tagen im Januar (evtl. noch im Februar) gejagt werden.
  • Beachten Sie aber, dass es besondere Naturschutzgebiete gibt, in denen dann die Vögel nicht geschossen werden dürfen. Aus diesem Grund werden oft Schwäne von Tierschützern vor dem Winter umgesiedelt.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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