Grundsätzliches zur Abonnementvereinbarung
Neue User von Steam werden vor der erstmaligen Nutzung darum gebeten, eine Abonnementvereinbarung zu bestätigen. Dabei handelt es sich nicht um ein Abonnement im herkömmlichen Sinne.
- Wer die Plattform nutzt, zahlt keine Abonnementgebühren. Es fallen lediglich die Gebühren für die Lizenz von Spielen, etc. an. Wahrscheinlich handelt es sich bei der Übersetzung der Vereinbarung um eine Fehlübersetzung.
- Die neue Vereinbarung beinhaltet das Wort Abonnement nicht mehr. Die neue Übersetzung heißt „Nutzungsvereinbarung“ und trifft den Zweck des Vertrages viel eher.
Nutzung von Steam mit Vereinbarung
Steam-Nutzer, die erstmalig die Plattform zum Download von Spielen und Software nutzen möchten, müssen eine Abonnementvereinbarung bestätigen. Diese Nutzungsvereinbarung beinhaltet alle Punkte und Regeln, die zur Registrierung und Aktivierung des Nutzerkontos wichtig sind.
- Auch die Lizenzrechte, Beta-Software-Bedingungen, Modifikationen, Eigentumsverhältnisse, Nutzungsbeschränkungen, Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen, Einzugsermächtigung, Haftungsbeschränkungen, Handels- und Verkaufsgeschäfte zwischen Abonnenten, Gratis- Anwendungen, Kündigungsbedingungen und der Zugriff auf die Seiten Dritter ist in dieser Vereinbarung geregelt. Es sind keinerlei Haken und Abonnementverpflichtungen vorhanden. Eine Kündigung ist jederzeit möglich.
- Das Nutzerkonto kann allerdings nur von denjenigen eingerichtet werden, die auch das Zahlkonto besitzen bzw. Inhaber der Kreditkarte sind. Das heißt, Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer Eltern, um sich bei der Plattform registrieren zu lassen.
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