Durch das Personenstandsgesetz von 2009 haben die jeweiligen Bundesländer alle Regelungskompetenzen übertragen bekommen. Landesregierungen machen von diesem Recht unterschiedlich Gebrauch. Auswirkungen hat das auf die Ausbildung und Bestellung von Standesbeamten.
Standesbeamter - vielfältige und rechtlich anspruchsvolle Tätigkeit
In Baden-Württemberg gibt es mit dem Voll-Standesbeamten, dem Verhinderungsvertreter und dem Eheschließungsstandesbeamten drei Kategorien von Standesbeamten.
- Als potenzieller Standesbeamter verlangt man von Ihnen nicht lediglich eine verwaltungstechnische oder juristische Ausbildung. Zu den Bestellungsvoraussetzungen gehört, egal ob Beamter oder Angestellter, auch eine persönliche Eignung.
- Als Voll-Standesbeamte benötigen Sie wenigstens den Ausbildungsabschluss für den mittleren Verwaltungsdienst oder die erfolgreiche Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung).
- Wenn Sie als Eheschließungsstandesbeamte tätig sein wollen, müssen Sie oftmals in der Gemeinde als Bürgermeister, Beigeordnete oder Ortsvorsteher tätig sein. Doch auch einige Ausnahmen sind möglich. In jedem Fall müssen Sie Bedienstete der Gemeinde sein.
- Als Standesbeamte leisten Sie mit Ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zum Erscheinungsbild der Gemeindeverwaltung und der Gemeinde insgesamt. Sie sind außerdem unverzichtbarer Partner vieler weiterer Stellen der öffentlichen Verwaltung vom Einwohnermeldeamt, über die Ausländerbehörden bis zu Notaren und Gerichten.
Ausbildung für eine Tätigkeit im Standesamt
Standesbeamter werden Sie grundsätzlich auf Bestellung durch eine höhere Behörde.
- Bestellt werden dürfen Sie zum Standesbeamten als Beamte und Angestellte, wenn Sie über die fachliche Qualifikation verfügen.
- Zum Start Ihrer Karriere als Urkundsbeamte in der Kommunalverwaltung absolvieren Sie eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst.
- Arbeiten Sie eine Zeit lang im Standesamt als Mitarbeiter. Später besuchen Sie einen speziellen, zweiwöchigen Ausbildungslehrgang an einer Akademie für Personenstandswesen.
- Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Verwaltung wenden.
Wenn Sie zum Standesbeamten bestellt werden, müssen Sie regelmäßig weitere Fortbildungslehrgänge besuchen. Die Lehrgänge befassen sich unter anderem mit ausländischem und internationalem Recht.
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