Was Sie benötigen
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften
Der Ablauf des Jurastudiums
- Um später als Staatsanwalt tätig zu werden, benötigen Sie ein Studium der Rechtswissenschaften, das Sie an einer Universität machen können und daher das Abitur benötigen, um sich um einen Studienplatz zu bewerben. Dieses Studium gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
- Im ersten Teil Ihres Studiums erlernen Sie das Zivilrecht, das Öffentliche Recht und das Strafrecht. Für diesen Abschnitt beträgt die Regelstudienzeit neun bis zehn Semester, also viereinhalb bis fünf Jahre. Nach einigen Semestern findet eine Zwischenprüfung statt, zum Ende legen Sie dann Ihr erstes Staatsexamen ab.
- Im Anschluss an das erste Staatsexamen beginnt Ihre Referendariatszeit von etwa zwei Jahren, in der Sie die Theorie, die Sie an der Hochschule erlernt haben, in die Tat umsetzen. Diese Zeit wird auf verschiedene Rechtsgebiete aufgeteilt, daher werden Sie an einem Gericht, bei einem Staatsanwalt, bei einer Behörde, bei einem Rechtsanwalt und zum Schluss in einem Rechtsgebiet Ihrer Wahl arbeiten.
- Nach Beendigung der Referendariatszeit legen Sie Ihr zweites Staatsexamen ab und sind dann Volljurist. Damit besitzen Sie die Befähigung zum Richteramt, die die Voraussetzung für eine weitere Laufbahn als Staatsanwalt ist.
So werden Sie Staatsanwalt
- Wenn Sie nach Ihrem Jurastudium Staatsanwalt werden möchten, sollten Sie sich bei Ihrem Examen besonders viel Mühe geben, denn für die Laufbahn als Richter oder Staatsanwalt werden nur die Absolventen mit einem besonders guten Notendurchschnitt angenommen.
- Soweit Sie bei Ihrer Prüfung wie auch bei Ihrer Bewerbung erfolgreich waren, werden Sie bei einem Gericht als Richter auf Probe eingestellt, denn die Laufbahn für Richter und Staatsanwälte ist die Gleiche und Sie werden in den folgenden Jahren daher in der Regel sowohl als Staatsanwalt, wie auch als Richter arbeiten.
- Nach frühestens drei Jahren Probezeit werden Sie dann zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. Damit sind Sie gleichzeitig Beamter im höheren Justizdienst.
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