Die Aufgabe der Kampfmittelbeseitigung wird in Deutschland sowohl staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdiensten als auch privat tätigen (gewerblichen) Kampfmittelbeseitigungsfirmen übertragen.
Sprengstoffexperte - Ausbildung bei einer privaten Sprengschule
Wenn Sie eine berufliche Tätigkeit als Sprengstoffexperte ausüben möchten, benötigen Sie eine entsprechende Ausbildung in der Kampfmittelbeseitigung. Diese erhalten Sie auf staatlichen (Bundeswehr, Polizei) und auch privaten (Sprengstoffschule) Wegen.
- Sie können sich spezielle Fachkenntnisse in berufsbegleitenden Lehrgängen aneignen. Einen Beruf Sprengstoffexperte gibt es in einer staatlich anerkannten Form nicht.
- Ihre Aus- und Weiterbildung erfolgt, indem Sie mehrere Qualifikationsstufen absolvieren.
- Zur ersten Qualifikationsstufe gehört der Besuch eines zweiwöchigen Informationslehrganges für Munitionsräumarbeiter/Sondierer. Bei diesem Lehrgang sollen Sie Kenntnisse erwerben, die von sicherheitsrelevanter, technischer und praktischer Natur in der Kampfmittelbeseitigung sind.
- Außerdem werden Sie mit den Zulassungsvoraussetzungen für den anschließenden Grundlehrgang vertraut gemacht. Als Munitionsräumarbeiter/Sondierer werden Sie immer unter Aufsicht und Anleitung einer fachtechnischen Aufsichtsperson stehen.
- Die zweite Qualifikationsstufe dauert bis zu neun Wochen und beinhaltet die Ausbildung von fachtechnischem Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung.
- Mit einem solchen Abschluss in der Tasche dürfen Sie ohne Aufsicht erforderliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Kampfmittel-/Sprengstoffbeseitigung eigenverantwortlich ausführen.
- Nicht erlaubt sind Ihnen der Transport und das Vernichten von Kampfmitteln. Dafür müssen Sie weitere Lehrgänge besuchen. Helfen kann Ihnen dabei eine bereits erworbene Fachkunde (Ergänzungsausbildung zum Kampfmittelbeseitiger) im Bereich der bewaffneten Streitkräfte.
Unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen für jeweilige Ausbildungsstufen
Damit Sie an den jeweiligen Qualifikationsstufen teilnehmen können, müssen Sie zum einen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und zum anderen die Finanzierung sichern. Einzelne Module kosten bis zu 5.000 Euro.
- Zu Ihren Zulassungsvoraussetzungen gehört der Nachweis der Zuverlässigkeit.
- Besorgen Sie sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Grundlage 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz).
- Sie erhalten diese Bescheinigung, das dauert sechs bis 8 Wochen, bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtsamt).
- Beim Start einer zweiten Ausbildungsstufe müssen Sie eine mindestens zweijährige praktische Erfahrung in der Kampfmittelbeseitigung nachweisen.
- Haben Sie eine Ausbildung für fachtechnisches Aufsichtspersonal erfolgreich abgeschlossen (mündliche und schriftliche Prüfung) erhalten Sie ein staatlich anerkanntes Fachkundezeugnis.
Mit diesem Zeugnis ausgestattet können Sie einen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz beantragen und einer selbstständigen Tätigkeit als Sprengstoffexperte in der Kampfmittelbeseitigung eigenverantwortlich nachgehen.
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