Steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Sportwetten
Zunächst einmal eine gute Nachricht vorab – Gewinne, die mit Sportwetten erzielt werden, sind nicht steuerpflichtig. Dies gilt ganz unabhängig von der Höhe des Gewinns und der Sportart, in der er zustande gekommen ist.
Steuerbar sind in Deutschland ausschließlich leistungsbezogene Einnahmen, wie z. B. Löhne oder Mieten. Bei einem Gewinn aus einer Sportwette handelt es sich jedoch um einen Gewinn aus einem Glücksspiel, dem keine erbrachte Leistung zugrunde liegt. Aus diesem Grund sind auch Lottogewinne steuerfrei. Bei reinen Wettgewinnen spielt es auch keine Rolle, ob es sich um einen Geldwert oder eventuell Sachwert handelt. Beides bleibt steuerfrei.
Das Gleiche gilt auch für Startguthaben, die Wettbüros neuen Kunden gutschreiben und die praktisch geschenktes Geld für Wetteinsätze sind. Auch diese Guthaben müssen nicht versteuert werden.
Anbieter von Sportwetten müssen Wettsteuer bezahlen
Anders sieht es allerdings beim Anbieter von Sportwetten aus. Diese müssen eine sogenannte Wettsteuer in Höhe von 5,3 Prozent auf alle Wetteinsätze entrichten. Als Kunde eines Wettbüros kann man aber davon ausgehen, dass diese Kosten vom Anbieter auf die Kunden abgewälzt werden. Üblich sind dabei insbesondere zwei verschiedene Varianten:
- Abzug der Wettsteuer vom erzielten Gewinn. In diesem Fall zieht der Anbieter 5,3 Prozent vom erzielten Gewinn ab und zahlt nur den dann verringerten Gewinnbetrag aus.
- Abzug der Wettsteuer vom Wetteinsatz. In diesem Modell werden direkt 5,3 Prozent vom Wetteinsatz abgezogen, der sich dann um den entsprechenden Betrag vermindert.
Hauptberuflich wetten – wie wird das steuerlich behandelt?
Für den Fall, dass man das Wetten zum Beruf macht und somit quasi zum Berufsspieler wird, der seinen Unterhalt aus dem Wetten bezieht, ist die Rechtslage und steuerliche Behandlung umstritten und nicht ganz eindeutig in Deutschland. Dies liegt daran, dass es hierfür noch keine klare Rechtsprechung gibt. Generell wird jedoch darauf abgestellt, ob der Gewinn durch reines Glück zustande kommt oder ob er mit einer Leistung verbunden ist.
Hierbei werden Sportwetten heute noch als reines Glücksspiel eingestuft, wobei es nicht darauf ankommt, ob man das Wetten nur als Hobby oder aber hauptberuflich betreibt. Begründet wird dies damit, dass der Wettspieler das Ergebnis eines Sportereignisses durch seine Wette nicht beeinflussen kann und auch das Sportereignis selbst wird nicht davon beeinflusst, ob ein Spieler eine Wette platziert oder aber eben nicht.
Erzielt man bei einer Sportwette einen Gewinn, so ist dieser grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob man das Wetten als Hobby oder hauptberuflich betreibt. Auch die Höhe oder Regelmäßigkeit der Gewinne sind nicht steuerlich relevant, da es sich hierbei immer um ein Glücksspiel handelt, bei dem keine Leistung erbracht wird. Ob dies in Zukunft so bleiben wird, bleibt abzuwarten.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?