Solarium mit 16 ist auch mit den Eltern untersagt
Der Gesetzgeber hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Jugendschutz und mit den Auswirkungen von Sonnenstudios beschäftigt. Demzufolge hat das Bundesverfassungsgesetz im Jahr 2009 beschlossen, dass Minderjährige nun nicht mehr in das Solarium gehen dürfen.
- Hierzu gibt es keine Ausnahmeregel, nach der ab 16 Jahren ein Sonnenstudiobesuch mit den Eltern gestattet wäre. Die Eltern können Ihrem Kind auch kein schriftliches Formular mitgeben, das in dieser Hinsicht wirkungsvoll wäre.
- Verstößt ein Sonnenstudiobetreiber gegen dieses Verbot, so kann er mit Sanktionen und schlimmstenfalls - bei wiederholten Verstößen - auch mit einem Berufsverbot rechnen.
Gründe für den verstärkten Jugendschutz
Ein Solariumsbesuch mit 16 Jahren ist in Deutschland also auch mit den Eltern untersagt. Lediglich Volljährige dürfen in das Sonnenstudio gehen.
- Gegen diese Neuregelung gingen bereits Erziehungsberechtigte vor, weil sie diese als Einschränkung Ihres Erziehungsrechts verstanden und auch Sonnenstudio-Betreiber klagten gegen die Regelung, da diese Ihre Berufsfreiheit einschränke. Beides hatte keinen Erfolg, da das Bundesverfassungsrecht die Beeinträchtigungen für gerechtfertigt erachtete.
- Die Begründung für diese Erweiterung des Jugendschutzes basiert darauf, das der Zusammenhang zwischen den künstlichen UV-Strahlen und einem gesteigerten Hautkrebsrisiko wissenschaftlich belegt ist. Demnach steigt bei jedem Besuch im Sonnenstudio das Hautkrebsrisiko.
- Jugendliche sollen vor diesem Hautkrebsrisiko bewahrt werden. Das Verbot soll dazu führen, dass die Jugendlichen im Erwachsenenalter gar kein Interesse haben, auf die Sonnenbank zu gehen. Es ist nämlich durch einige wissenschaftliche Studien auch belegt, dass Sonnenbanknutzer oftmals schon seit Ihrer Jugendzeit die künstliche Bräune anwenden. Daher hofft man, dass Volljährige erst gar kein Interesse daran bekommen, wenn sie nicht vorher ins Sonnenstudio gegangen sind..
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