Die Haustür sicher verschließen
- Besonders nachts und bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich, die Haustür besonders gut zu verschließen. Dabei sollte es selbstverständlich sein, den Schlüssel zweimal zu drehen, sodass der Riegel so weit wie möglich ausgefahren wird. Es gibt auch Schlösser, bei denen drei oder vier Stellungen des Metallriegels möglich sind. In diesem Fall sollte der Schlüssel so oft gedreht werden, wie dies technisch maximal vorgesehen ist.
- Besonders wer in Gegenden wohnt, in denen oft eingebrochen wird, sollte seine Haustür noch besser verschließen können. Eine Möglichkeit ist das Anbringen eines Panzerriegels. Dies ist eine Art Querbalkenkonstruktion, die von außen mit einem Schlüssel bedient werden kann. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit und macht das Aufhebeln der Tür so gut wie unmöglich. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Sicherheitsunternehmen beraten.
- Damit Sie die Haustür überhaupt verschließen können, muss diese richtig zugezogen werden. Besonders bei Holztüren ohne Stahlrahmen kann sich das Holz wetterbedingt verziehen. Dann kommt es manchmal vor, dass sich die Tür nicht richtig verschließen lässt. Ziehen Sie daher die Tür immer richtig zu. In der Regel ist ein Klickgeräusch zu hören, wenn die Tür richtig geschlossen wird. Dann ist das Verschließen kein Problem.
Das Absperren von Haustüren in Mehrfamilienhäusern
- Wenn Sie in einem Gebäude mit mehreren Parteien wohnen, nutzen Sie zwangsläufig die gleiche Haustür mit allen anderen. In diesem Fall müssen Sie mehr beachten als Hausbesitzer. Auch kommt es oft zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bewohnern über das Verschließen der Tür ab einer bestimmten Uhrzeit. Unterschiedliche Lebensgewohnheiten sind hier meist die Ursache. Zur Vermeidung von Streit kann die Hausordnung beitragen. In dieser ist meist klar geregelt, ab wann die Tür aus Sicherheitsgründen abzuschließen ist. Danach sollten Sie sich richten und die anderen Bewohner auch. Es ist sinnvoll, nach Absprache unter den Bewohnern zu bestimmten Gelegenheiten Ausnahmen zuzulassen. Beispielsweise könnten Sie, wenn Sie eine Feier veranstalten wollen und die Gäste erst am späteren Abend eintreffen oder während der Fete vor die Tür zum Rauchen gehen werden, mit den anderen Bewohnern sprechen und sich gemeinsam auf eine Ausnahme einigen.
- Sie sollten auf jeden Fall beachten, dass rein rechtlich gesehen das Verschließen der Haustüren von Mehrfamilienhäusern aus Gründen des Brandschutzes eigentlich nicht zulässig ist. Dies wird allerdings auch kontrovers diskutiert, da den Brandschutzbestimmungen auch Ihre massiven und berechtigten Sicherheitsinteressen gegenüberstehen. Meist wird ein Konsens der Eigentümer zugunsten des Sicherheitsbedürfnisses in die Hausordnung übernommen. Es sollte aber auch an die sinnvollen und wichtigen Fluchtwegvorschriften der geltenden Brandschutzbestimmungen gedacht werden. Besonders wenn Sie Wohnungseigentümer sind, sollten Sie vielleicht in Erwägung ziehen, hierzu die betreffende Versicherung und Brandschutzexperten zu konsultieren. So kann unter Umständen eine passende Lösung gefunden werden.
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