KfW Zuschüsse für die Barrierefreiheit im Bad
Wer sein Bad aus eigenen Mitteln sanieren kann und hierfür keinen Kredit benötigt, kann bei der KfW dafür einen Zuschuss beantragen. Das KfW Programm 455-B sieht hierfür einen Zuschuss von 10 Prozent der förderungswürdigen Kosten für die Investition vor. Förderungswürdig sind dabei Kosten, die entstehen, um das Badezimmer barrierefrei machen. Diese Kosten sind nach oben hin auf 25.000 € begrenzt, sodass eine Förderung von maximal 2500 € möglich ist. Errechnet sich jedoch eine Förderung von unter 200 €, wird diese nicht ausgezahlt.
Eine weitere Alternative ist die Förderung für ein altersgerechtes Haus. In diesem Programm können Zuschüsse in einem Umfang von 12,5 Prozent der förderungswürdigen Investitionen bei der Bank der KfW beantragt werden. In diesem Fall sind Förderungen von maximal 6250 € möglich, bei einem Investitionsvolumen von max. 50.000 €.
Wichtig hierbei ist, dass die Förderung vor dem Beginn der Sanierung beantragt wird und bei der Beantragung noch kein Sanierungsvertrag abgeschlossen wurde. Um eventuelle Steigerungen der Kosten abzudecken, sollten diese bei einem Antrag auf einen Zuschuss mit eingeplant werden. Dabei können diese bis zu ca. 20 Prozent Steigerung zu den bereits eingeholten Angeboten betragen.
Der KfW Förderkredit für ein barrierefreies Bad
Wer als Immobilieneigentümer sein Bad barrierefrei gestalten möchte, kann bei der KfW einen Förderkredit für die volle Investitionssumme der förderungsfähigen Kosten beantragen. Dieser wird auch für die Baunebenkosten, wie Beratungs- oder Planungsleistungen gewährt. Dabei ist eine maximale Kreditsumme von 50.000 € im Programm 159 des altersgerechten Umbauens vorgesehen. Den Antrag hierfür kann man bei seiner Hausbank vor einem Beginn der Sanierung stellen.
Technische Voraussetzungen der KfW für eine Förderung der Badsanierung
Um einen Zuschuss oder auch Kredit bei der KfW beantragen zu können, muss gewährleistet sein, dass die Sanierungsarbeiten durch ein entsprechendes Fachunternehmen durchgeführt werden. Maßgeblich sind hierbei die Anforderungen für Barrierefreiheit nach DIN 18040-2.
In Bezug auf die technische Ausstattung des Bades müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Die Badgröße muss mindestens 1,80 mal 2,20 Meter betragen. Ist das Bad kleiner, so muss vor den einzelnen sanitären Badobjekten eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,20 m Tiefe und 0,9 m Breite vorhanden sein. Auch muss der Abstand zwischen einzelnen Objekten minimal 0,25 m betragen.
- Bei der Sanierung muss eine ebenerdige Dusche geplant werden, die mit einem rutschfesten Bodenbelag ausgestattet ist. Kann die Dusche nicht ebenerdig angelegt werden, so darf sie maximal 2 cm tiefer liegen als der Boden des Badezimmers. Der Übergang zum Boden sollte dann gleitend als Übergang konzipiert sein und nicht als Stufe.
- Beim Waschbecken muss eine Tiefe von mindestens 48 cm gegeben sein. Auch muss das Waschbecken im Bereich der Knieräume frei konzipiert sein, damit es auch im Sitzen nutzbar ist.
- Die Toilette muss entweder bereits auf der benötigten Höhe für den Nutzer angebracht werden oder aber sie muss höhenverstellbar sein.
- Bei der Badewanne darf die Einstiegshöhe 50 cm nicht überschreiten. Alternativ kann eine seitliche Tür zum Einsteigen angebracht werden oder aber ein Liftsystem installiert werden.
Kombination von Förderungen bei der Badsanierung
Die KfW Förderungen können mit anderen Förderungen von öffentlichen Stellen kombiniert werden. Auch diese müssen bereits vor einem Beginn der Badsanierung beantragt werden. Lediglich eine direkte Kombination mit Zuschüssen der Pflegekasse ist nicht möglich. Möchte man diese zusätzlich in Anspruch nehmen, sollte man getrennte Sanierungsmaßnahmen planen und hierfür auch separate Rechnungen ausstellen lassen.
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