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Sky-Pakete kündigen - so klappt's

Sky-Pakete kündigen - AGB beachten!
Sky-Pakete kündigen - AGB beachten!
Wenn Sie Sky-Pakete kündigen möchten, geht das grundsätzlich nur nach Ablauf einer festgelegten Frist. Ausnahmsweise können Sie auch fristlos kündigen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Sky-Pakete ordentlich und fristgerecht kündigen

Grundsätzlich beträgt die Laufzeit Ihrer abonnierten Sky-Pakete 12 Monate ab Freischaltung der Smartcard. Möchten Sie fristgerecht kündigen, so müssen Sie dies gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky zwei Monate zuvor tun, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

  • Beachten Sie, dass die Rückgabe der Smartcard oder des Receivers keine Kündigung ersetzt.
  • Ein einzelner Teil des Sky-Paketes ist grundsätzlich nicht kündbar, es sei denn, Sie haben mehr als nötig abonniert (sog. Downgrade, s. 7.2 der AGB).
  • Kündigen Sie nur schriftlich; eine E-Mail ist ausreichend. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben, verlangen Sie aber eine Bestätigung Ihrer Kündigung.

Die außerordentliche Kündigung des Abonnements

  • Die AGB von Sky sehen außerordentliche Kündigungen Ihrerseits durchaus vor, so etwa "wegen eines vollständigen Programmausfalls" über mehr als 12 Tage hinweg (7.4 AGB). Daneben dürfen Sie die Beitragszahlungen für die Sky-Pakete bei einem teilweisen oder vollständigen Programmausfall mindern (5.1 AGB).
  • Für den Fall, dass Sky Übertragungsrechte und Lizenzen versagt werden, räumt 7.5 der AGB Sky ein Sonderkündigungsrecht ein. In diesem Fall müsste Sky das Programm grundlegend ändern, weshalb auch Sie berechtigt wären, das Paket bis zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen (1.1.4 AGB). Betrifft die fehlende Berechtigung von Sky nur einen gesondert zu abonnierenden Bestandteil Ihres Gesamtabonnements, so können Sie nicht das gesamte Paket, sondern nur diesen Bestandteil kündigen. Sky muss Ihnen die Änderung des Programms mindestens einen Monat vor der Änderung Bescheid geben.
  • Darüber hinaus verbleibt Ihnen das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 bzw. § 313 Abs. 3 BGB. Ein wichtiger Grund wird regelmäßig vorliegen, wenn Sky den Gesamtcharakter eines Kanals oder des Paketes verändert oder etwa, wenn Sie auf eine vertragsgemäße Leistung vertraut haben, die für eine längere Zeit nicht erfolgt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Sie unzumutbar wäre, muss im Einzelfall entschieden werden. Sprechen Sie zunächst mit Sky oder lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt bzw. den Verbraucherschutz beraten.
  • Beachten Sie, dass bei den Sportkanälen die Einschränkung gilt, dass das Programm saisonal bedingt variieren kann und sich die Übertragung im Rahmen der von Sky erworbenen Rechte halten muss (1.1.3 AGB).
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