Sie haben einen günstigen Mobilfunkanbieter gefunden und erhalten nach dem Tarifabschluss eine neue SIM-Karte zugeschickt. Sobald Sie diese in Ihr Handy einlegen, erhalten Sie nach dem Einschalten den Hinweis, dass die SIM-Karte ungültig ist. Dieses Problem können Sie beheben.
Problemlösung - den Freischaltcode des Handys erhalten
Falls Sie den Hinweis bekommen, dass die SIM-Karte ungültig ist, liegt es in der Regel daran, dass Ihr Handy noch nicht freigeschaltet worden ist. Das heißt, der sogenannte SIM-Lock ist noch aktiviert. Die meisten Vertragshandys können nämlich ausschließlich mit der SIM-Karte des Anbieters betrieben werden, von dem Sie das Handy bekommen haben. Um Ihr Handy freizuschalten, müssen Sie entweder eine einmalige Gebühr bezahlen, oder zwei Jahre warten. Dann können Sie es kostenlos freischalten lassen.
- Bei den meisten Mobilfunkanbietern können Sie Ihr Handy über das Internet freischalten lassen. Dazu gehen Sie auf die entsprechende Internetseite des jeweiligen Anbieters. Dort finden Sie dann auch einen Link zum Aufheben des SIM-Locks.
- Auf der Seite finden Sie ein Feld, in das Sie die sogenannte IMEI-Nummer eingeben müssen. Die entsprechende Nummer finden Sie unterhalb des Akkus in Ihrem Handy.
- Sie müssen zunächst die Abdeckung entfernen und den Akku herausnehmen. Dann finden Sie einen Aufkleber, auf dem die IMEI-Nummer steht.
- Nachdem Sie diese in das entsprechende Feld eingetragen haben, erhalten Sie einen Freischaltcode.
Die ungültige SIM-Karte in Betrieb nehmen
- Danach setzen Sie den Akku wieder ein und montieren die Abdeckung. Nachdem Sie Ihr Handy eingeschaltet haben, erhalten Sie nochmals den Hinweis, dass die SIM-Karte ungültig ist.
- Sie müssen dann wählen, dass Sie einen Freischaltcode eingeben möchten. Sie geben dann den Code ein, den Sie zuvor vom Anbieter erhalten haben.
- Zum Schluss müssen Sie den Code noch mit einem Klick auf OK bestätigen. Dann ist die SIM-Karte nicht mehr ungültig.
Auch wenn es sich um eine Prepaid-SIM-Karte handelt, muss diese noch vom jeweiligen Anbieter freigeschaltet werden. Dies können Sie in den meisten Fällen online, telefonisch, per Post oder per Fax erledigen.
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