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Secondhand-Ankauf - so ermitteln Sie den Ankaufswert

So kalkulieren Sie richtig.
So kalkulieren Sie richtig.
Wer einen Secondhand-Ankauf betreibt, muss die Preise, die er für den Einkauf bietet, genau kalkulieren. Dabei ist es wichtig, in erster Linie daran zu denken, dass die angekaufte Ware auch mit Gewinn verkauft werden muss.

Grundsätzliches zum Secondhand-Handel

  • In der Regel gibt es genügend Menschen, die ihre gebrauchte Ware zu Geld machen wollen. Die Situation ist selten so, dass Sie dringend Anbieter von Secondhand-Ware brauchen, sondern eher Kunden suchen.
  • Sie sollten beim Ankauf der Ware sorgfältig darauf bedacht sein, nicht zu viel zu bieten. Informieren Sie sich über Online-Plattformen, zu welchem Preis bestimmte Produkte dort verkauft werden. Nutzen Sie Funktionen, die abgelaufene Verkäufe anzeigen, denn nur dort sehen Sie, zu welchem Preis tatsächlich verkauft wurde.
  • Beim Ankauf vor Ort können Sie meist leicht deutlich unter den auf den Plattformen erzielten Preisen bleiben, denn der Verkäufer kann das Geld bei Ihnen sofort bekommen, er hat keinen Gebühren zu entrichten und braucht die Ware nicht zu versenden.
  • Beachten Sie, dass der Preis, den Sie bei den Plattformen sehen, auch gleichzeitig ungefähr dem Preis entspricht, den Sie beim Verkauf erzielen können. Ein realistischer Verkaufspreis sollte höchsten 10 % bis 20 % über dem bei den Plattformen ermittelten Preis liegen.

Kalkulationsschema zur Ermittlung des Ankaufspreises

  1. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Kosten wie Ladenmiete, Heizung etc. Setzen Sie diese in Relation zu den Einkaufspreisen für Ihre Ware. Angenommen, Sie verkaufen im Monat Waren, die Sie für 2.000 € eingekauft haben, und müssen 800 € Kosten decken, dann beträgt der Aufschlag für die Kostendeckung 800 : 2000 = 0,4 = 40 %.
  2. Schlagen Sie zusätzlich für den Gewinn 10 % und für die Mehrwertsteuer 19 % auf, denn Sie müssen nicht nur Ihre Kosten decken, sondern auch Gewinn erwirtschaften. Auch im Secondhand-Handel müssen Sie in der Regel Mehrwertsteuer abführen, es sei denn, Sie gelten als Kleinunternehmer.
  3. Angenommen der Verkaufspreis beträgt 200 €, dann müssen Sie 200  : 1,19 x 0,19 = 31,93 € MwSt. abführen. Ihnen bleiben also 168,06 €, das sind 84 %.
  4. In diesem Betrag sind 10 % für Ihren Gewinn enthalten. Rechnen Sie 90 % von 168,06, bzw. 90 % von 84 % von 200. Das sind 151,20 €.
  5. In dieser Summe sind auch die 40 %, die Sie für die Kosten benötigen, enthalten. Sie dürfen also nur 60 % von 151,20 € beim Ankauf bieten. Also etwa 90 €.

Ganz allgemeinen errechnet sich der Ankaufspreis aus dem Verkaufspreis so: (1-Prozentsatz Mehrwertsteuer) x (1- Prozentsatz Gewinnzuschlag) x (1-Prozentsatz Kosten).

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