Vollstreckungsurkunden kann man verkaufen
Ein Schuldtitel ist eine Urkunde über rechtskräftiges und vollstreckbares Gerichtsurteil zur Zahlung einer Schuld. Dieser Titel berechtigt Sie zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher. Sie erhalten das Dokument im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Manchmal lassen sich erworbene Schuldtitel zeitnah nicht selber vollstrecken. Oft entstehen bei einer Beitreibung der Schulden erhebliche Kosten. Um dies zu vermeiden, können Sie titulierte Urkunden weiterverkaufen. Sie erhalten in der Regel nicht den vollen Preis.
Jede Firma, jeder Unternehmer, kann einen Titel selber verkaufen. Eine Ausnahme besteht für Freiberufler, wie beispielsweise Schriftsteller, die ja keine Gewerbetreibenden sind. Diese haben aber die Möglichkeit, titulierte Forderungen über ein Inkasso-Unternehmen einzutreiben. Die Voraussetzung ist immer ein gültiger Vertrag zu einer bereits erbrachten Leistung.
Käufer von Schuldtiteln sind Inkassobüros, die die Forderung dann auf eigene Kosten eintreiben. Eine Alternative dazu sind Onlineangebote von Titelbörsen wie Schuldtitel online und Debitos. Hier werden Forderungen an- und verkauft. Der Titelinhaber stellt den Titel mit allen Eckdaten in der Börse ein und interessierte Käufer geben ein Angebot ab.
Tipps zur Weitergabe von Schuldtiteln
Sie haben ein gerichtliches Mahnverfahren erfolglos durchgeführt und warten immer auf das Geld? Jetzt können Sie die Urkunde durch einen Gerichtsvollzieher zwangsvollstrecken lassen oder an ein Inkassobüro gegen bares Geld verkaufen. Das Inkassobüro übernimmt im Falle des Verkaufes das Risiko, jemals an das Geld des Schuldners zu kommen.
Voraussetzung für den Weiterverkauf sind genaue Angaben zum Gläubiger und Schuldner in der Urkunde. Darüber hinaus muss aufgeführt sein, was der Anlass des Titels ist. Im Falle des Verkaufes also die Ware, der Preis und das Kaufdatum.
Bevor Sie den Vollstreckungstitel kostenintensiv einfordern lassen, ermitteln Sie, ob überhaupt vollstreckbare Masse vorhanden ist. Falls nicht, bleiben Sie nämlich auf den Vollstreckungskosten sitzen. Der Titelverkauf bringt Ihnen dagegen wenigstens rund fünf Prozent der Forderung. Die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten beim Mahnbescheid betragen bei einer Forderung in Höhe von 1.000 Euro rund 240 Euro.
Wann sich der Verkauf lohnt
Mit dem Verkauf der Urkunde begrenzen Sie den Schaden und gehen nicht ganz leer aus. Sie müssen keine aufwendigen Recherchen zum Schuldner betreiben und erhalten wenigstens einen kleinen Teil des Geldes ohne längeres Warten. Überlegen Sie gut, ob sich der Verkauf für Sie lohnen könnte.
Bei folgenden Merkmalen könnte sich eine Titelveräußerung für Sie lohnen:
- Bei bisher langwierigem und erfolglosen Eintreiben der Forderung.
- Bei schwer eintreibbaren Forderungen mangels Konkursmasse.
- Bei ins Ausland "geflüchteten" und nicht auffindbaren Gläubigern.
- Bei fehlenden eigenen Kapazitäten zur Eintreibung.
- Wenn sofort Geld benötigt wird.
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