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Schreiben an Versicherung - Hilfreiches für Briefe

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Versicherer sind Partner und Gegner.
Versicherer sind Partner und Gegner.
Der Abschluss einer Versicherung ist schnell erledigt. Geht es aber um die Kommunikation im Schadensfall, kommt es darauf an, dass Sie Ihr Schreiben zielführend formulieren und sich vor allem durch unsachgemäße Aussagen oder Formulierungen kein Eigentor schießen.

Solange der Versicherer Prämien kassiert, ist er Ihr bester Partner. Dreht sich der Spieß und wollen Sie etwas von der Versicherung, entpuppt sich diese allzu oft als Gegner.

Die Versicherung sollte Sie schnell identifizieren können

  • Wenn Sie nicht gerne schreiben, können Sie alternativ auch den Makler um Unterstützung bitten, der Ihnen den Versicherungsvertrag vermittelt hat. Ein gewissenhafter Makler, der nicht nur seine Vermittlungsprovision im Auge hat, wird Ihnen sicherlich behilflich sein.
  • Wenn Sie an Ihre Versicherung schreiben, ist es wichtig, dass Sie schnell identifizierbar sind. Geben Sie Ihre Adresse und vor allem Ihre Versicherungsnummer an. Sie finden diese auf Ihrer Versicherungspolice und auf jedem Schreiben, das Sie von Ihrem Versicherer erhalten haben.

Schreiben Sie in Kenntnis der AGB

  • Achten Sie auf sachliche Formulierungen und lassen Sie emotionale Aspekte möglichst außen vor. Schildern Sie im Schadensfall den Schadensvorgang objektiv. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche.
  • Lesen Sie möglichst vorher die AGB. Dort steht, was Ihre Versicherung abdeckt und was nicht versichert ist. Sie finden auch Hinweise, wie Sie sich im Schadensfall zu verhalten haben und was sonst von Ihnen erwartet wird (Obliegenheiten).

Formulieren Sie nicht zu Ihrem Nachteil

  • Entscheidend ist, dass Sie keine eigenen Bewertungen abgeben, die die Versicherung zu Ihrem Nachteil auslegen könnte. Machen Sie einen Hausratschaden geltend, der entstanden ist, weil eine Kerze einen Brand verursacht hat, sollten Sie nicht unbedingt darauf hinweisen, dass Sie zuvor eingeschlafen waren oder im Bett geraucht haben. Postwendend erhalten Sie dann die Nachricht, dass Sie den Schaden grob fahrlässig selbst verursacht haben und eine Schadensübernahme nicht in Betracht kommt.
  • In Anbetracht vieler praktischer Erfahrungen ist es durchaus empfehlenswert, zumindest in Fällen, in denen es um viel Geld geht, sich juristisch beraten zu lassen und gegebenenfalls einen Anwalt zu beauftragen, den Schaden geltend zu machen. Bedenken Sie, dass Sie bereits mit dem ersten Schreiben die Grundlage legen, auf der die Schadensabwicklung erfolgt. Jede Nachlässigkeit und jeder Fehler rächt sich.
  • Diese Einschätzung gilt insbesondere auch, wenn der Versicherer Ihnen ein Schadensformular übersendet, mit der Aufforderung, dieses im Detail auszufüllen. In diesen Formularen findet sich immer wieder die eine oder andere Fangfrage, die Sie vielleicht in bester Absicht beantworten, ohne jedoch wirklich einschätzen zu können, mit welcher Zielrichtung Ihre Antwort vielleicht gegen Sie verwendet werden wird.
  • Umgekehrt gilt aber auch, dass Sie nicht unbedingt jeden Schaden über Ihre Versicherung abwickeln sollten, zumindest dann nicht, wenn es um nur wenig Geld geht. Letztlich bezahlen Sie den Schaden über eine eventuell erhöhte Prämie doch wieder zumindest anteilig selbst. Ein gewisses Lebensrisiko sollten Sie bereit sein, in eigener Verantwortung zu tragen.

Alles in allem gilt: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Geht es ums liebe Geld, sollten Sie jegliches Risiko vermeiden. Vorsorgliches Handeln ist immer besser, als hinterher einen zusätzlich verursachten Schaden vielleicht nicht mehr reparieren zu können.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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