Was Sie benötigen
- Eine Genehmigung des Schornsteinfegermeisters
Was von einem Schornstein verlangt wird
- Zuallererst muss ein Schornstein so beschaffen sein, dass die Verbrennungsgase aus der Feuerstätte sicher ins Freie geleitet werden. Zur Sicherheit zählt auch die bauliche Unversehrtheit. Der Schornstein darf nicht undicht sein und muss über dem Dach Wind und Wetter unbeschadet trotzen.
- Eine Möglichkeit zur Reinigung ist zwingend vorgeschrieben. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art die Verschmutzung ist. Dann muss der Querschnitt des Rauchabzugs in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung und der Art der Befeuerung stehen.
- Schließlich haben Sie als Betreiber jederzeit dafür zu sorgen, dass der Schornsteinfeger ungehinderten und sicheren Zugang zum Schornstein hat. In der Regel bekommen Sie für einen Schornstein, der diese Bedingungen erfüllt, eine Genehmigung zum Betrieb an einer Gastherme.
So rüsten Sie für die Gastherme um
- Ist in den technischen Parametern für Ihre neue Gastherme keine Angabe zum Rauchabzug vorhanden, konsultieren Sie unbedingt den Schornsteinfegermeister. Er kann Ihnen sagen, welches Material in welcher Stärke oder welchem Querschnitt zu verwenden ist.
- Je nach Ausführung der Gastherme kann eine Isolierung entfallen. Dann haben Sie lediglich dafür zu sorgen, dass das Abzugsrohr senkrecht und ohne Knick mittig im alten Schornstein steht. Lassen Sie sich im Fachhandel dazu beraten.
- Meist, besonders bei sogenannten Brennwertgeräten, besteht das Abzugsrohr aus Plaste. Die Abgase dort sind so weit abgekühlt, dass sie keinen Schaden mehr anrichten.
- Haben Sie dagegen eine ältere Gastherme, müssen Sie möglicherweise ein Abzugsrohr aus Edelstahl einbauen und dieses auch ummanteln, um Schwitzwasserbildung zu vermeiden.
- An der Verbindung des Abzugsrohres zwischen der Therme und dem Schornstein muss eine Kontrollöffnung vorhanden sein, die eine Reinigung und die Messung oder Prüfung der Abgase ermöglicht.
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