In Reihen der Berufskraftfahrer gibt es immer wieder Probleme mit dem Unterscheiden von Lenkzeiten und Schichtzeiten für Lkw-Fahrer. Diese sind nicht identisch. Die Schichtzeiten hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Folgende Zeiträume gelten als Schichtzeiten für Lkw-Fahrer
- Die Schichtzeiten beginnen grundsätzlich mit dem Erscheinen des Lkw-Fahrers am Arbeitsplatz. In den meisten Fällen finden zunächst eine Besprechung und eine Auftragserteilung statt.
- Auch das Be- und Entladen des Lkws wird mit zu den Schichtzeiten gerechnet. Das Überprüfen der Ladung und der dazugehörigen Papiere natürlich ebenso.
- Etwas komplizierter wird die Berechnung der Schichtzeiten für den Lkw-Fahrer, sobald er unterwegs ist. Vom Gesetzgeber sind gewisse Lenkzeiten vorgeschrieben, die nicht überschritten werden dürfen. Es sind auch immer Pausen einzuhalten.
- Eine Pause, die kürzer als eine Stunde ist, wird zu den Schichtzeiten hinzugerechnet. Dazu gehören natürlich auch Tankstopps oder Zeiten für kleinere Reparaturen am Lkw.
- Vorgeschriebene Ruhepausen, die länger als eine Stunde sind, zählen nicht zu den Schichtzeiten. Das gilt aber nur, wenn dem Lkw-Fahrer diese Zeit zur freien Verfügung steht. Wird er in der Ruhezeit für andere Arbeiten eingeteilt, gilt diese Zeit wieder zur regulären Arbeitszeit.
- Mitunter kommt es auch vor, dass ein Lkw-Fahrer länger als eine Stunde im Stau steckt. Diese Zeit wird natürlich nicht als Ruhezeit gewertet, weil er seinen Arbeitsplatz, die Fahrerkabine des Lkws, nicht verlassen kann.
- Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen ist für Lkw-Fahrer immer eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vorgeschrieben. Das bedeutet, dass die täglichen Schichtzeiten niemals länger als 13 Stunden sein können.
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