Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen über die Ruhezeiten am Samstag und wie Sie deren Einhaltung sicherstellen können.
Informationsbeschaffung zu den Ruhezeiten an Samstagen
- Eine einheitliche Regelung zu den Ruhezeiten an Samstagen gibt es auf Bundesebene nicht. Auf Landesebene unterscheiden sich die Regelungen zur Lärmbelästigung an Samstagen teils drastisch. Erfragen können Sie die Regelungen im ansässigen Rathaus oder im Ordnungsamt.
- Eine teilweise Regelung über die Ruhezeiten am Samstag finden Sie im Landesemissionsschutz oder in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Die Verordnung zum Landesemissionsschutz kann sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Von der Geräte- und Maschinenlärmverordnung sind viele Gartengeräte wie z. B. Rasenmäher oder Kettensägen betroffen, die einen geringen Lärmpegel in dezibel nicht überschreiten dürfen.
Wissenswertes über die Ruhezeiten am Samstag
- In den meisten Fällen liegen die Ruhezeiten unter der Woche (montags bis freitags) zwischen 13 und 15 Uhr und 17 bis 7 Uhr des Folgetages. An Samstagen ist eine Ruhe bis morgens um 8 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und ab 19 Uhr einzuhalten.
- Die Ruhezeiten können jedoch durch eine entsprechende Hausordnung oder eine Verordnung des Gartenvereins, in dem sich Ihre Gartenlaube befindet, verlängert werden. Eine Verkürzung ist meist nicht möglich.
- Denken Sie bei Bauarbeiten im Haus, der Wohnung oder dem Garten immer an die geltenden allgemeinen oder verlängerten Ruhezeiten an Samstagen. Planen Sie die Arbeiten so, dass Sie möglichst gebündelt Lärm verursachen. Auch die Arbeiten von Handwerkern sollten ausschließlich außerhalb der Ruhezeiten durchgeführt werden.
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