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- Branchentelefonbuch
Manchmal zahlt die Kasse den geliehenen Rollstuhl
- Bevor Sie sich bei den einschlägigen Betrieben über einen Rollstuhl zum Mieten informieren, sprechen Sie doch erst einmal bei Ihrer Krankenkasse vor.
- Wenn der Rollstuhl für einen Tagesausflug benötigt wird, ist es möglich, dass die Krankenkasse die Kosten für die Rollstuhlmiete ganz oder teilweise übernimmt. Wenn der Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse zu dem Schluss kommt, dass der Tagesausflug für den Versicherten sich positiv auf die Heilung auswirken kann, wird in der Regel eine Genehmigung zum Mieten eines Rollstuhles erstellt.
- Gegebenenfalls wird Ihre Krankenkasse Sie noch bitten dies von Ihrem Hausarzt bestätigen zu lassen.
Wo können Sie einen Rollstuhl ausleihen?
- Am einfachsten ist es, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse anrufen. Dort kennen die Sachbearbeiter Betriebe, mit denen Ihre Krankenkasse zusammenarbeitet und können Ihnen die Namen und Anschriften von infrage kommenden Betrieben, die Rollstühle vermieten, nennen.
- Oftmals hat auch Ihr Hausarzt eine Liste mit Betrieben, die unter Anderem auf den Verleih von Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Rollstühle, spezialisiert sind.
- Des Weiteren werden Sie im Branchenfernsprechbuch oder in den Gelben Seiten fündig. Suchen Sie dort unter dem Stichwort Sanitätshaus oder auch Rollstühle. Viele Firmen haben schon in Ihrem Brachenbucheintrag einen Hinweis darauf, ob sie Rollstühle zur Miete bereit halten.
- Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie die Betriebe der Reihe nach anrufen. Es ist manchmal auch hilfreich das Personal des von Ihnen angerufenen Sanitätshauses zu fragen, ob sie einen Betrieb wissen, der Rollstühle verleiht. Diese Frage kann Ihnen unter Umständen einige weitere Telefonate ersparen.
Sollten Sie den Rollstuhl für eine kurze Übergangsphase nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen, wird Ihnen der zum Hospital gehörige Sozialdienst in der Regel dabei behilflich sein und für Sie die Ausleihe eines Rollstuhles organisieren.
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