Was Sie benötigen
- Betriebserlaubnis
- Personalausweis
Wenn Sie sich einen Roller gekauft haben, dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen, ohne eine Versicherung abgeschlossen und ein gültiges Kennzeichen an dem Roller angebracht zu haben. Alle Roller bis maximal 50 ccm und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h werden mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren. Das Kennzeichen für einen Roller oder ein Moped erhalten Sie im Versicherungsbüro.
So schließen Sie eine Versicherung für Roller ab
- Machen Sie zunächst eine Internetrecherche, um herauszufinden, welche Versicherung am günstigsten ist.
- Sie benötigen anschließend die Betriebserlaubnis Ihres Rollers. Schauen Sie nach, wie die Seriennummer von Ihrem Roller ist. Diese ist im Fahrzeug eingestanzt. Nehmen Sie Ihren Personalausweis und Ihren Führerschein mit.
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Versicherer Ihrer Wahl. Roller-Versicherungen sind allesamt recht günstig. Sie zahlen ca. 50 bis maximal 150 Euro pro Jahr. Entscheiden Sie sich, ob Ihnen eine Haftpflichtversicherung reicht, oder Sie eine Teilkasko mit Selbstbehalt oder sogar eine Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen wollen. Bei einer Versicherung für einen neuen Roller kann es sinnvoll sein, wenigstens eine Teilkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt zu vereinbaren. So sind Sie auch gegen Diebstahl versichert. Es gibt auch einige Direktversicherer, die Ihnen das Kennzeichen zuschicken.
- Lesen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau durch.
- Holen Sie das Kennzeichen bei der Versicherung ab und schrauben Sie es an den Roller. Jetzt dürfen Sie am Straßenverkehr teilnehmen.
Weitere Infos zur Versicherung
- Das Versicherungsjahr beginnt immer im März. Kaufen Sie Ihr Kennzeichen später, reduziert sich der Betrag um die bereits vergangenen Monate.
- Um ein Kennzeichen von Weitem als gültig zu erkennen, wechseln die Farben jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau.
- Sie haben auch die Möglichkeit, ein Versicherungskennzeichen per Post zu bestellen. Es wird Ihnen innerhalb weniger Wochen zugesandt.
- Zum Ende des Versicherungsjahres läuft das Kennzeichen automatisch ab und muss ersetzt werden. Ab dem ersten März des neuen Jahres besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Eine TÜV-Prüfung ist für Modelle mit maximal 50 ccm übrigens nicht gefordert, für die Verkehrssicherheit sind Sie also komplett selbst verantwortlich. Viel Spaß beim Rollerfahren!
Weitere Autorin: Dorothea Stuber
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