Möchten Sie ungestört und ohne Probleme auf Schatzsuche gehen, sollten Sie sich dem Ausland zuwenden. Ideal ist dort ein Privatgrundstück, auf dem Ihnen die Schatzsuche mithilfe eines Metalldetektors ausdrücklich gestattet ist.
Römische Münzen in England suchen
In Deutschland ist die Schatzsuche in keinem Bundesland erlaubt. Sollten Sie beispielsweise einen Goldschatz oder römische Münzen von bedeutendem Wert finden, gehört Ihnen in den Bundesländern Hessen, Bayern oder Nordrhein-Westfalen die Hälfte davon.
- In anderen Ländern bekommen Sie nichts. Dort ist der Staat der Eigentümer. Werden Sie bei illegaler Schatzgräberei erwischt, drohen hohe Strafen. Anstatt in den Verdacht zu geraten, als Raubgräber die Gräber zu plündern, sollten Sie sich als Hobby-Archäologe bei einer Denkmalschutzbehörde empfehlen. Als genehmigter Sondengänger werden Sie zwar nicht reich, doch kommen Sie auch nicht mit dem Gesetz in Konflikt.
- Andere Länder, andere Sitten und Gesetze - das gilt beispielsweise für die britische Insel. Die gilt als Mekka der Schatzsucher ganz Europas. Hier ist es erlaubt, mit einem Metalldetektor nach antiken römischen Waffen und Münzen zu suchen. Sie benötigen lediglich die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Es ist daher kein Wunder, dass auf der Insel weitaus mehr römische Goldstücke entdeckt werden wie im restlichen Europa.
- Ein Wort noch zu den Metalldetektoren: Beim Kauf sollten Sie um die 250 Euro einkalkulieren. Ab 800 bis 1.000 Euro erhalten Sie ein professionelles Schatzsuchgerät. Damit sollen Sie Münzen bis in 20 Zentimeter Tiefe finden. Die meisten von Sondengängern entdeckten Objekte liegen nicht tief unter der Erdoberfläche.
Normale mit Metalldetektor aufgespürte Fundsachen müssen ins Fundbüro
Bei Ihrer Schatzsuche an Stränden und im Wasser werden Sie nicht unbedingt auf römische Antikmünzen stoßen.
- Neben Schmuck, Uhren oder Hotelschlüsseln lassen sich immer wieder mithilfe des Metalldetektors auch Geldstücke in Badeseen oder am Ostseestrand einsammeln. Dabei hofft natürlich jeder auf den großen Fund. Ein dicker Goldring wäre schon ein Riesenfund.
- Im Gegensatz zu historischen Funden (Denkmalschutzbehörde muss informiert werden) ist bei normalen Fundstücken gesetzlich vorgeschrieben, was zuerst ins Fundbüro gebracht werden muss. Davon betroffen sind alle Stücke mit einem Wert von über 10 Euro.
- Nach Ablauf einer Frist (meist sechs Monate) dürfen Sie sich als Eigentümer ansehen. Meldet sich ein Verlierer, muss er Ihnen einen Finderlohn von 5 bis 7 Prozent des Wertes zahlen.
Denken Sie immer daran, dass die Suche und speziell das Graben in Naturschutzgebieten oder auf speziellen Flächen (Bodendenkmäler) nicht gestattet ist. (Stand 06/2013)
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