Die Pflicht des Vermieters bei Rissen in den Wänden
Risse entstehen bei vielen Häusern mit der Zeit. Oft sind es nur sehr schmale Setz- oder Spannungsrisse. Es gibt aber zum Beispiel bei Altbauten auch den Fall, dass große Risse zum Vorschein kommen, die durch die Wand bis an die frische Luft gehen. So oder so: Wie Sie mit Ihrem Vermieter am besten reden können, erfahren Sie hier.
- Die Art des Risses ist es, die auch den berechtigten Anspruch Ihrer Forderungen nach einer Ausbesserung begründet oder eben nicht. Generell ist der Vermieter verpflichtet zu handeln, wenn Ihre Wohnung nicht mehr uneingeschränkt nutzbar ist.
- Kleine Risse, auch wenn dadurch eine optische Beeinträchtigung vorliegt, genügen nicht für eine Mietminderung, und das Durchsetzen von unverhältnismäßig teuren Sanierungen ist zumindest schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Wenn die Risse allerdings dazu führen, dass Ihr Energieverbrauch erheblich steigt oder Sie sogar einen Blick auf die Straße werfen können, muss Ihr Vermieter handeln.
- Gerade bei den genannten kleinen Beeinträchtigungen sollten Sie nicht zu fordernd auftreten. Schreiben Sie Ihrem Vermieter am besten mit einigen Fotos, was Sie stört, und machen Sie einige Vorschläge, was Sie daran gern geändert sehen würden. Bei kleinen Rissen hilft oft schon eine "stabile Tapete", damit die Risse nicht so schnell wieder auftauchen. Durch die stabilen Fasern reißt diese nicht gleich einige Monate später wieder, wie es bei normalen Raufasertapeten der Fall ist.
- Wichtig ist Ihr Verhältnis zum Vermieter: Wenn Sie mit Ihrem Vermieter ein gutes Auskommen haben, sollte eine Einigung durchaus möglich sein. Wenn das nicht der Fall ist, ist es hilfreich, wenn Sie sich an einen Mietverein vor Ort wenden oder bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung eine Beratung beim Anwalt in Anspruch nehmen. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung auch eine Anwaltshotline anbietet, fällt bei der Beratung darüber auch keine Selbstbeteiligung an.
- Bei großen Rissen, die das Leben in Ihrer Wohnung beeinträchtigen, sieht es anders aus: Hier muss der Vermieter handeln und das auch in einer angemessenen Zeit. Wichtig ist für Sie vor allem, dass geprüft wird, ob es sich um tragende Wände handelt.
Auch bei kleinen Rissen gilt: Beobachten Sie in den nächsten Monaten, ob und in welchem Rahmen diese sich weiter ausbreiten. Das erreichen Sie am besten, wenn Sie die Stellen vermessen und die Daten notieren und hin und wieder überprüfen.
Mögliche Folgeschäden bei Rissen in den Wänden
Risse in den Wänden sind nicht nur ein ästhetisches Problem. Zur Beruhigung: Die sehr kleinen, oberflächlichen Risse stellen keine Gefahr dar und sind vor allem eine optische Beeinträchtigung. Bei tiefen Rissen sieht das aber anders aus.
- Ein Problem bei großen Rissen ist es, dass Feuchtigkeit von außen eindringen kann. So steigen nicht nur Ihre Heizkosten, es kann auch sehr viel unangenehmer werden: Durch die Feuchtigkeit kann sich Schimmel an den Tapeten und auch in den Wänden bilden, der gesundheitsschädlich ist.
- Auch die Statik kann beeinträchtigt werden, wenn tragende Wände von den Rissen betroffen sind. Dabei sind auf jeden Fall Vorsicht und sofortiges Handeln vonseiten des Vermieters Pflicht. Bestehen Sie hier auf eine schnelle Problemlösung durch ausgebildete Handwerker, da hier kleine Schönheitsreparaturen nur über das weitaus größere Problem hinwegtäuschen.
- Auch in Deutschland gibt es Gebiete, in denen hin und wieder Erdbeben auftreten. Wenn das auch bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie bereits bei kleineren Rissen genau beobachten, ob es sich um tragende Wände handelt und gegebenenfalls den Vermieter auf die Gefahr hinweisen.
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