Bei der Anfertigung der Steuererklärung kann es schnell zu Fehlern kommen. Vielleicht haben Sie bestimmte Werte falsch eingetragen oder die Behörde hat bei der Veranlagung Fehler gemacht. Es kann auch sein, dass Sie vergessen haben bestimmte Nachweise einzureichen. Dies kann im Rahmen des Rektifikats formlos und unkompliziert richtig gestellt werden.
Erklärung des Begriffs Rektifikat
Sie sollten wissen, dass das Wort Rektifikat für eine Korrektur der steuerlichen Veranlagung steht. Diese Korrektur erfolgt formlos. Dieser Umstand macht eine Erklärung erforderlich.
- Die Korrektur der Steuererklärung kann für Sie relevant werden, wenn Sie versehentlich falsche Angaben gemacht haben. Dies ist der Fall, wenn Sie fehlerhafte Angaben gemacht haben oder vergessen haben, Freibeträge geltend zu machen.
- Die Korrektur wird beispielsweise bei Schreib- und Rechnungsfehlern, bei Fehlern des Finanzamtes und bei einer Änderung des Sachverhalts durchgeführt. Liegt der Sachverhalt anders, sind die Nachweise der Behörde vorzulegen. Sie ist bei Staats- und Gemeindesteuern und bei der Bundessteuer relevant.
Anforderungen, die an das Rektifikat zu stellen sind
Ein Rektifikat der Steuererklärung kann unter ganz bestimmten Voraussetzung gefordert werden. Sie müssen sich hierzu an das örtlich zuständige Finanzamt wenden.
- In Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich müssen ein oder mehrere Fehler enthalten sein. Diese Fehler müssen Ihnen entweder versehentlich oder nur mit geringem Verschulden unterlaufen sein.
- Für die Korrektur gelten zeitliche Grenzen. Sie müssen sich innerhalb von 30 Tagen die Rechtsmittelfrist nutzen und es kann noch eine Korrektur durchgeführt werden.
- Sie müssen die Behörde darauf hinweisen. Ist dies geschehen, so ist kein schriftlicher Einspruch mehr nötig.
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