Wichtiges zu Rauspundbrettern
- Grob gehobelte Bretter mit Nut und Feder werden als Rauspundbretter gehandelt und sind nur für den nicht sichtbaren Bereich eines Ausbaus oder für Fußböden gedacht, die nicht im Wohnbereich liegen. Faserbretter sind einseitig gehobelt und daher auch dazu geeignet, im sichtbaren Bereich verwendet zu werden.
- Rauspundbretter gibt es in verschiedenen Stärken und Längen, aber nur in einer Qualität. Die recht schmalen Bretter sind gut geeignet, um beim Innenausbau lange Flächen zu beplanken, was mit OSB-Platten nur möglich ist, wenn Sie diese stückeln.
- Bezüglich der Inhaltsstoffe sind Sie bei Rauspundbrettern auf der sicheren Seite, hier brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen, ob Kleber ausdünstet, denn die Bretter enthalten keinen Kleber.
Merkmale des Schnittholzes
Wie schon erwähnt, gibt es keine Untersortierung bei Rauspundbrettern, aber häufig werden Bretter als Rauspund angeboten, die den Kriterien nicht entsprechen. Deshalb sollten Sie auf Folgendes achten:
- Rauspundbretter dürfen Äste enthalten, aber nur vereinzelt. Diese Astlöcher müssen kleiner sein als 50 mm und die Äste müssen lose sein bzw. ausgeschlagen.
- Blitzrisse oder Ringschäden dürfen Rauspundbretter nicht enthalten, aber Verfärbungen und Baumkanten dürfen einseitig bis zur halben Brettlänge vorhanden sein. Rinde hat dagegen, an den Brettern nichts zu suchen.
- Schauen Sie bei Verfärbungen genau hin, denn diese kann auch von Fäulnis stammen. Bretter mit Fäulnis sind keine Rauspundbretter. Ebenso wie Spuren von Misteln.
- Löcher die von Insektenfraß herrühren, sind bei Rauspundbrettern erlaubt. Messen Sie nach, denn die Löcher dürfen nicht größer als 2 mm sein.
Immer wenn Ihnen ganz besonders günstige Rauspundbretter angeboten werden, sollten Sie genau hinschauen. Oft wird Ausschuss als B- oder C-Sortierung angeboten. Aber diese Klassen gibt es bei Rauspundbrettern nicht.
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