Der Ursprung des Wortes präjudizieren
Das Verb präjudizieren, von dem der Begriff Präjudizierung abstammt, leitet sich von dem lateinischen Wort iudicare ab, welches mit der Vorsilbe "prae-" versehen wurde. Iudicare heißt so viel wie meinen, beurteilen oder glauben. Praeiudicare bedeutet entsprechend vorentscheiden.
- Im Deutschen hat sich die Bedeutung des Wortes präjudizieren mehr in den Rechtskontext verschoben. In diesem heißt es vorverurteilen. Die Präjudizierung ist also die Vorverurteilung.
- Eine mögliche Verwendung wäre etwa: "Der Politiker wurde von den Medien präjudiziert, noch bevor handfeste Beweise gegen ihn vorlagen." Der Satz sagt aus, dass die Medien den Betroffenen bereits zu Beginn eines Skandals für schuldig befunden haben, ohne dafür eine wirkliche Grundlage gehabt zu haben.
Die praktische Bedeutung der Präjudizierung
In der Rechtssprache spricht man nicht von Präjudizierung, sondern von Präjudiz. Während sich das dazugehörige Verb in der Alltagssprache verwenden lässt, ist der Gebrauch der Präjudiz auf einen engen, juristischen Sachverhalt beschränkt.
- Als Präjudiz wird ein Urteil eines übergeordneten Gerichts bezeichnet, das richtungsweisend für die Entscheidungen untergeordneter Gerichte ist. Es handelt sich also um für das Verfahren relevante Richtersprüche, die nicht zwingend im Kontext des Verfahrens selbst gefallen sein müssen.
- In Deutschland sind Präjudizien für die Gerichte nicht bindend, es sei denn, sie stammen vom Bundesverfassungsgericht. In Ländern wie den USA hingegen haben solche Präzedenzfälle eine immense Bedeutung für das Rechtssystem und spielen bei den Entscheidungen der Gerichte eine große Rolle.
Im Alltag werden Sie seltener mit einer tatsächlichen Präjudiz konfrontiert sein, als damit, dass jemand Sie präjudiziert. Auch wenn fraglich bleibt, wie man sich davor schützen kann, so wissen Sie nun zumindest, was das Wort bedeutet.
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