Wenn Sie bei der Deutschen Post ein Postfach beantragt haben, wurden Ihnen zwei Postfachschlüssel ausgehändigt. Wenn Sie einen dieser Schlüssel verloren haben, haben Sie ein Problem. Sie können dieses Problem aber leicht lösen, wenn Sie schnell reagieren.
Beantragen Sie einen neuen Postfachschlüssel
- Auf dem Postfachschlüssel ist in abgekürzter Form die Nummer Ihres Postfachs eingeprägt. Die Person, die den Postfachschlüssel auffindet, wäre damit in der Lage, Ihr Postfach zu öffnen und die Post zu entwenden.
- Es nutzt Ihnen also nichts, wenn Sie einfach nur den zweiten Postfachschlüssel benutzen und glauben, Sie könnten die Angelegenheit auf sich beruhen lassen.
- Die Deutsche Post sieht in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Benutzung eines Postfaches vor, dass Sie als Postfachinhaber verpflichtet sind, den Verlust eines Postfachschlüssels sofort der Post zu melden.
- Informieren Sie den Schalterbeamten in der Filiale, in der das Postfach besteht. Sie können sich aber auch direkt an die zentrale Postfachverwaltungsstelle wenden, die Ihnen die Einrichtung Ihres Postfaches ursprünglich bestätigt hat.
Keine Nachschlüssel anfertigen lassen
- Nach den AGB Postfach sind Sie auch nicht berechtigt, sich einen Nachschlüssel anfertigen zu lassen.
- Sie sollten diese Vorgabe unbedingt ernst nehmen, da die Deutsche Post sich damit jeglicher Schadensersatzverantwortung entbindet.
- Wenn Sie die Post informiert haben, wechselt die Post das Schloss an Ihrem Postfach aus.
- Da Sie den Verlust Ihres Postfachschlüssels zu verantworten haben, sind Sie nach den AGB Postfach auch verpflichtet, die der Post entstehenden Kosten für die Auswechslung des Postfachschlosses zu erstatten.
- Solange das Schloss an Ihrem Postfach nicht ausgewechselt ist, sollten Sie Ihre Post täglich entnehmen.
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