Was Sie benötigen
- Einsicht
- eventuell etwas Geschick
Eine Polizeiuniform im Karneval und das geltende Recht
- Wenn Sie gerne als Polizist verkleidet in den Fasching ziehen wollen, dann ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden. Jedoch müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre Verkleidung als Ordnungshüter nicht gegen geltendes Recht verstößt.
- Tragen Sie nur eine Polizeiuniform, die Sie aus einem Kostümverleih oder einem Geschäft für Faschingsbedarf haben. Die Ordnungshüteruniformen aus dem kommerziellen Karnevalshandel sind garantiert rechtlich unbedenklich.
- Ihre Verkleidung als Polizeibeamter darf nicht so realistisch sein, dass sie von der Bevölkerung nicht sofort als eine Verkleidung erkannt wird.
- Sie handeln gegen das geltende Recht, wenn Sie sich, zum Beispiel von einem Freund, oder einem Familienmitglied eine echte Polizeiuniform ausleihen, und diese auf einer Faschingsparty tragen.
- Aber nicht nur Sie, als unbefugter Träger der Polizeiuniform können bestraft werden. Auch der eigentliche Besitzer der Uniform, der Ihnen Ihr Karnevalskostüm überlassen hat, verhält sich regelwidrig und kann empfindlich bestraft werden.
So werden Sie Ordnungshüter im Fasching
- Wenn Sie eine alte, ausgemusterte Polizeiuniform haben, dann können Sie die Uniform als Polizist im Karneval als Verkleidung tragen, wenn Sie Folgendes beachten.:
- Entfernen Sie die Rangabzeichen der Ordnungshüteruniform und ersetzen Sie es durch ein Fantasieabzeichen. Sie können dazu aus vielen Aufnähern und Stoffbildern zum Aufbügeln wählen, die im Handel erhältlich sind.
- Mit etwas Geschick können Sie sich das Rangabzeichen auch mit Stickgarn auf Stramin selbst gestalten.
- Entfernen Sie ebenfalls das Landeswappen und ersetzen Sie es durch ein Fantasiewappen aus dem Handel, oder wie oben schon beschrieben, durch ein selbst gestaltetes Wappen.
Grundsätzlich gilt: Ihre Polizeiuniform muss sofort als Verkleidung zum Karneval zu erkennen sein. Verwechselungen mit echten Polizisten müssen ausgeschlossen sein.
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