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Pocketbike fahren - darauf sollten Sie achten

Nur auf privatem Gelände oder extra dafür bestimmtem Gelände dürfen Pocketbikes gefahren werden.
Nur auf privatem Gelände oder extra dafür bestimmtem Gelände dürfen Pocketbikes gefahren werden.
Immer wieder liest man von tragischen Unfällen in den Medien. Oft sind sich Jugendliche nicht darüber im Klaren, welche Risiken das Fahren von Pocketbikes birgt. Sie sind nicht für den Verkehr geeignet und auch im verkehrsfreien Bereich sollte man vorsichtig sein. Denn auch wenn die Pocketbikes klein und harmlos scheinen, dies sind sie keineswegs.

Was ein angehender Besitzer eines Pocketbikes beachten muss

Wer sich ein Pocketbike zulegen möchte, sollte auf einige Dinge Acht geben. Damit man keine Probleme mit seinem Bike hat, sollte man schon in der Auswahl des richtigen Bikes sehr gründlich vorgehen. Dies gilt auch für die Wartung, aber auch beim Fahren selbst sollte man stets vorsichtig sein.

  • Achten Sie beim Kauf eines Pocketbikes unbedingt auf den Hersteller des Produkts. Wenn Sie vorhaben das Bike im Internet zu bestellen, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Vor dem Kauf eines Pocketbikes sollten Sie sich genauestens über das Produkt und seine Herkunft informieren. Wenn Sie ein Minibike suchen, mit welchem Sie möglicherweise eine Straßenzulassung erhalten, sollten Sie nicht unter dem Begriff eines "Pocketbikes" suchen. Unter diesem Begriff finden Sie keine Bikes mit Straßenzulassung.
  • Gehen Sie kein Risiko ein. Sie sollten - auch wenn Sie glauben Ihr Pocketbike gut zu beherrschen - nie eine Fahrt auf öffentlichen Verkehrswegen wagen. Zuallererst sollten Sie an Ihre eigene Sicherheit denken. Achten Sie deshalb darauf, bei jeder Fahrt mit dem Pocketbike eine komplette Sicherheitsausrüstung zu tragen: Helm, Handschuhe und eine Lederkombi. Fahren Sie nicht bei Gefahr auf Glätte, das heißt, wenn es vereist oder nass ist. Fahren Sie Ihr Pocketbike niemals unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder Drogen.
  • Auch wenn Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren, sollten Sie stets darauf achten, Ihr Pocketbike in Schuss zu halten. Bringen Sie Ihr Bike regelmäßig zum Mechaniker. Lassen Sie die Bremsen und den Motor prüfen. Prüfen Sie auch hin und wieder die Reifen Ihres Pocketbikes. Ein Pocketbike ist ein Motorsportgerät und kein Spielzeug für Kinder und Teenager. Deshalb sollten man einige Erfahrung im Umgang mit solchen Maschinen haben.
  • Beachten Sie, dass Hersteller der Mini-Motorräder (Pocketbikes) oder zum Beispiel auch von Renn-Gocarts beim Verkauf dieser Fahrzeuge diesen keine Betriebserlaubnis beifügen können. Die Gefährte entsprechen nicht den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Oft entspricht die Materialstärke der beim Bau eines Pocketbikes verwendeten Teile nicht den Standards. Auch müssen Sie darauf achten, ob wichtige Teile wie eine Hupe, sämtliche Lichter und Rückspiegel vorhanden sind.

Rechtliches zum Fahrens von Pocketbikes

Pocketbikes sind sehr umstritten und doch sehr beliebt bei ihren Fans. Legt man sich ein Pocketbike zu und möchte damit fahren, begibt man sich auf eine Gradwanderung zwischen Erlaubtem und Verbotenem.

  • Auf öffentlichen Straßen ist das Fahren von Pocketbikes laut Gesetz untersagt. Handeln Sie zuwider dieser Gesetzesvorschrift, machen Sie sich strafbar. Auch auf öffentlichen Parkplätzen ist das Fahren von Pocketbikes nicht erlaubt. Dies gilt bei Tag als auch bei Nacht. Ausnahmen sind für den öffentlichen Verkehr abgesperrte Parkplätze oder andere Bereiche, bei denen aber eine ausdrückliche Genehmigung des Besitzers vorliegen muss. Auch auf Rennstrecken ist das Fahren von Pocketbikes erlaubt, wenn die Genehmigung des Besitzers vorliegt.
  • Falls Sie sich trotz allem mit Ihrem Pocketbike auf öffentlichen Verkehrswegen fahren, machen Sie sich strafbar. Sie können eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG bekommen, wenn Sie keine Fahrerlaubnis (A, A1) besitzen. Ferner können Sie wegen Fahrens ohne Zulassung gemäß § 18 (1) StVZO in Verbindung mit S.24 StVG geahndet werden. Außerdem machen Sie sich des Fahrens ohne Pflichtversicherung gemäß § 1,6 PflVersG strafbar. Hinzu kommt, dass man Sie auch wegen des Verstoßes gegen die Abgabeordnung (AO) gemäß § 370, 378 AO anzeigen kann. 
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