Was der Pfändungsschutz bedeutet
Auch wenn der Gerichtsvollzieher bereits vor der Tür steht, hat er nicht das Recht, alles zu pfänden. Dies wird durch den sogenannten Pfändungsschutz verhindert:
- So dürfen alle Möbelstücke und Haushaltsgeräte, die eine bescheidene Lebensführung ermöglichen, nicht gepfändet werden. Hierzu zählen zum Beispiel Tische, Stühle, Bett, Schrank, Kühlschrank und der Ofen. Ebenso darf jeder eine Waschmaschine, ein älteres Farbfernsehgerät und ein Radio besitzen. Hochwertigere elektronische Geräte dürfen allerdings vom Gerichtsvollzieher mitgenommen werden. Denn hier gilt die Regel, dass der Schuldner diese durch geringwertigere ersetzen muss.
- Auch moderne Geräte wie Computer und Spielekonsolen dürfen vom Gerichtsvollzieher mitgenommen werden.
- Sämtliche Luxusartikel dürfen vom Gerichtsvollzieher mitgenommen werden. Sollten Sie in einer Lebensgemeinschaft leben, so müssen Sie dem Gerichtsvollzieher gegenüber beweisen können, wenn Ihnen ein Artikel nicht gehört. Ansonsten muss/darf er davon ausgehen, dass es sich in Ihrem Besitz befindet.
- Sollte der Gläubiger über Ihr Girokonto einen Pfändungsbeschluss erlangen können, dann gibt es hier ebenfalls eine nicht pfändbare Grenze.
Wann das Auto nicht gepfändet werden darf
Ein Auto zählt normalerweise zum Luxusartikel, es sei denn, es ist entsprechend alt und besitzt kaum noch einen Wert. Sollte es jedoch jünger sein und noch einen gewissen Wert besitzen, dann können Sie es unter Umständen mit dem Pfändungsschutz belegen lassen:
- Benötigen Sie zur Ausübung Ihres Berufes Ihr Auto? Dies ist zum Beispiel bei Außendienstmitarbeitern der Fall. Aber auch, wenn Sie an verschiedenen Arbeitsstätten arbeiten müssen, benötigen Sie das Auto zur Ausübung Ihres Berufes. Dies gilt zum Beispiel für jeden Handwerker.
- Sollten Sie jedoch nur mit dem Auto in die Arbeit fahren, dann könnte es passieren, dass das Auto gepfändet werden kann. Allerdings auch nur dann, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Arbeit fahren können. Sollten Sie in einer ländlichen Region leben, die nur über einen geringen Einsatz von öffentlichen Verkehrsmitteln verfügt, dann könnten Sie das Glück haben, dass Ihr Auto nicht gepfändet werden darf.
- Selbstverständlich müssen Sie diese Tatsachen beweisen können und müssen auch innerhalb einer bestimmten Frist ab Zugang des Pfändungsbescheides den entsprechenden Antrag auf Pfändungsschutz stellen.
- Dieser Antrag muss beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden.
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