Was Sie benötigen
- Software
- Kartenleser
- neuer Personalausweis
Personalausweis-Kartenleser - ideal für Online-Geschäfte
Es gibt kostenlose Kartenleser, die vom Staat finanziert werden.
- Mit diesem Investitionsprogramm sollen Online-Geschäfte und Behördengänge per Internet unterstützt werden.
- Voraussetzungen für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion sind der Personalausweis-Kartenleser, die sechsstellige PIN sowie der neue Personalausweis, der am 01. November 2010 eingeführt wurde. Er enthält einen integrierten Chip, der Sie sicher identifiziert.
- Mit dem neuen Ausweis erhalten Sie, auf Wunsch, auch Ihre Signatur-PIN. Diese benötigen Sie für die Unterschriftsfunktion.
Kostenlose Lesegeräte sind begrenzt ernältlich
Mit einem Personalausweis-Kartenleser profitieren Sie von den zusätzlichen Funktionen Ihres neuen Ausweises.
- So können Sie, bequem von Zuhause aus, Behördengänge erledigen und sichere Online-Geschäfte tätigen.
- Mit der Computer-Bild-Ausgabe 26/2010 wurden Kartenlesegeräte kostenlos vergeben. Eine Login-Karte sorgt dafür, dass die praktischen Anwendungen direkt genutzt werden können.
- Auch andere Partnerfirmen geben kostenlos Personalausweis-Kartenleser ab. Dazu gehören, zum Beispiel, die Versicherung Comosdirekt, Allianz und die Volks- und Raiffeisenbanken. Sie können die Lesegeräte, über das Internet bei den jeweiligen Anbietern bestellen.
- Um eine Verbindung zwischen Ihrem PC und dem Personalausweis-Kartenleser herzustellen, benötigen Sie eine entsprechende Ausweis-App. Die Treibersoftware können Sie kostenlos im Internet herunterladen.
Mit einem Personalausweis-Kartenleser, Ihrer persönlichen PIN und Ihrem neuen Ausweis können Sie die bequemen Online-Ausweisfunktionen nutzen. Das ermöglicht Ihnen eine schnelle, bequeme und zeitsparende Kontaktaufnahme zu Behörden und die sichere Abwicklung von Online-Geschäften.
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