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Personalausweis-Bilder - diese Vorschriften muss ein Foto erfüllen

Das Bild wird abgelehnt, weil ungeeignet
Das Bild wird abgelehnt, weil ungeeignet © Rike / Pixelio
Ein neuer Personalausweis verlangt auch ein neues Passbild. Dazu gibt es verschärfte Vorschriften, die nur in Ausnahmefällen umgangen werden können. Fotos aus dem Automaten werden anerkannt, wenn sie die geforderten Kriterien erfüllen. Bilder vom Fotografen entsprechen den Vorschriften immer.

Für den Personalausweis müssen Bilder eindeutig sein

  • Es gelten die gleichen Anforderungen an Bilder für einen Personalausweis wie auch für den Reisepass. Die abgebildete Person muss sicherstellen, dass das eigene Bild eine hundertprozentige Identifizierung ermöglicht. Eine Verwechslung durch mindere Qualität des Fotos bringt Sie unnötig in Schwierigkeiten.
  • Achten Sie auch auf die Papierqualität, sie muss so gut sein, dass das Bild nicht geknittert werden kann. Auch die Größe eines Passbildes ist vorgeschrieben. Es muss Hochformat haben und randlos 35 x 45 mm groß sein. Das Anfertigen mit der eigenen Digitalkamera ist möglich. Es gibt auch einen speziellen, kostenlosen Passfoto-Generator, den Sie sich aus dem Internet herunterladen können.

Die konkreten Vorschriften für Passfotos

  • Das Foto für einen Personalausweis muss aktuell sein, also keine älteren Bilder nehmen. Die Auflösung ist bei 600 dpi anzusetzen und es muss fehlerfrei, unverschmutzt, ohne Knick und scharf sein.
  • Das Gesicht hat in der Mitte des Fotos zu liegen und muss 70 bis 80 % der Bildfläche bedecken. Die Hautfarbe ist natürlich und unverfärbt wiederzugeben. Streben Sie einen neutralen Gesichtsausdruck an, bei dem die Augen geöffnet sind, der Mund geschlossen ist.
  • Brillenträger können die Brille mit abbilden, wenn die Gläser nicht getönt sind und nicht spiegeln. Die Augen müssen deutlich und klar sichtbar sein. Es ist nach den Vorschriften nur die gerade Ansicht gestattet, kein Profil, kein Senken des Kopfes.
  • Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt. Sie dürfen keine Schatten werfen und müssen das Gesicht  bis zur Stirn freilassen. Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein, Schatten oder Reflexionen machen das Foto unbrauchbar.
  • Der Hintergrund hat hell und einfarbig zu sein. Er muss einen guten Kontrast zum Gesicht gewährleisten. Gegenstände oder Muster im Hintergrund sind nach den Vorschriften nicht zulässig. Hautunreinheiten dürfen Sie nicht wegretuschieren.
helpster.de Autor:in
Wil Flammiger
Wil FlammigerWil ist gelernter Landwirt mit großem Garten und ausgebildeter Schweißer. Im Laufe der Jahre hat er sich Fertigkeiten im Heim- und Handwerk selbst angeeignet, diese Erfahrungen gibt er schon seit vielen Jahren bei helpster.de weiter.
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