Wirklich per Nachnahmegebühr bezahlen?
- Nachnahme arbeitet nach dem Prinzip: Ware gegen Bezahlung. Sie als Kunde müssen beim Übergeben des Warenpäckchens den Rechnungsbetrag zuzüglich Nachnahmegebühr an den Überbringer, meist der Postbote oder ein Paketdienst, begleichen. Erst dann bekommen Sie die Ware ausgehändigt.
- Bezahlen per Nachnahme macht Sinn für viele Online-Verkäufer und Bestellhändler. Diese möchten schnell und sicher an das Geld für die geschickte Ware kommen. Also beauftragen Sie die Paketpost (DHL) oder andere Postdienste, Ihre Zahlungsforderung bei Übergabe der Ware entgegen zu nehmen. Anschließend überweist der Dienst den fälligen Betrag auf das Konto des Versenders.
- Dafür wird eine Nachnahmegebühr fällig, diesen Service lassen sich die Paketdienste nämlich entsprechend bezahlen. Die Höhe der Nachnahmegebühr (einige Euro) wird vom beauftragten Paketdienst bestimmt und variiert je nach Anbieter.
- Diese Nachnahmegebühr zahlt jedoch in den seltensten Fällen der Händler, sondern die Gebühr wird auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen.
- Da sich dadurch die Warensendung erheblich verteuern kann, sollten Sie sich Gedanken machen, ob Sie wirklich per Nachnahme Waren bestellen wollen. Neben diesem Zahlungssystem bieten die meisten Händler nämlich auch noch Vorauskasse (eine Frage des Vertrauens in die andere Richtung), Sofortüberweisung bzw. das Bezahlen mit Kreditkarte oder über Paypal an. Händler, die ausschließlich per Nachnahme versenden, sollten Sie also meiden, wenn Sie nicht ständig Nachnahmegebühren bezahlen wollen. Viele Waren lassen sich auch bei anderen Shops bestellen.
- Außerdem heißt es aufgepasst: Da der Absender beim Aufgeben der Warensendung den Betrag bestimmt, der vom Empfänger zu entrichten ist, können natürlich Irrtümer und Betrügereien passieren. Sie sollten auf jeden Fall vor Ankunft der Warensendung wissen, wie viel Geld Sie zu bezahlen haben. Daher sollten Sie sich Ihre Bestellung ausdrucken.
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