Erfinder und Patentinhaber haben oft das Problem, dass sie eine tolle Erfindung gemacht haben, aber nicht oder nicht mehr über das notwendige Kapital verfügen, um das Patent zur Serienreife zu führen und zu vermarkten. Banken stehen den Finanzierungswünschen von Patentinhabern meist sehr kritisch gegenüber. Als Patentinhaber verbleibt Ihnen dann meist nur die Möglichkeit, das Patent zu verkaufen.
- Nach § 15 Patentgesetz können Sie als Inhaber und Eigentümer eines Patentrechts Ihr Patent jederzeit an einen Dritten verkaufen.
- Voraussetzung ist, dass Sie im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes in München als Inhaber des Patents eingetragen sind.
Ein Prototyp erhöht die Patentwertigkeit
Sie fördern die Verkaufsfähigkeit Ihres Patents enorm, wenn es Ihnen gelingt, die Marktfähigkeit darzulegen. Haben Sie eine Maschine erfunden, kann ein Prototyp die Serienreife beweisen. Im übrigen ist ein Sachverständigengutachten hilfreich.
- Zunächst schließen Sie einen möglichst schriftlichen Kaufvertrag mit dem Käufer.
- Danach beantragen Sie auf einem amtlichen Vordruck des Deutschen Patent- und Markenamtes die Umschreibung des Patents auf den Käufer. Den Vordruck finden Sie im Internet auf der Webseite des Patentamts. Der Antrag ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.
- Besteht die Erwerberseite aus mehreren Personen, müssen diese einen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten bestimmen, der die Post des Patentamtes entgegen nimmt.
- Das Patentamt bestätigt dann die Umschreibung des Patents auf den Erwerber.
- Der Kaufvertrag über das Patent sollte die Parteien des Vertrages und das Patent genau beschreiben. Die Patenturkunde ist im Anhang beizufügen.
- Sie müssen sich auf einen bestimmten Kaufpreis und dessen Fälligkeit verständigen. Die Fälligkeit kann auf den Zeitpunkt festgelegt werden, indem Sie Ihre Unterschrift auf den Umschreibungsantrag setzen. Statt eines festen Kaufpreises können Sie auch eine Umsatzbeteiligung vereinbaren.
- Wenn Sie zur Patentverwertung bereits eine Firma gegründet haben, können Sie dem Erwerber anbieten, die Firma gleich mit zu übernehmen. Ist nämlich die Firma als Patentinhaber eingetragen, entfällt die Umschreibung des Patents, da lediglich die Gesellschafter ausgetauscht werden.
- Der Erwerber wünscht sicherlich den Nachweis, dass Sie die bislang für das Patent angefallenen Patentgebühren beim Patentamt bezahlt haben. Nur dann ist sichergestellt, dass das Patent noch Bestand hat.
- Wenn Sie selbst der Erfinder sind, bietet sich an, dass Sie dem Erwerber auch künftig als Berater mit Ihrem Know-how zur Verfügung stehen. Schließen Sie einen Beratervertrag. Damit schaffen Sie auch Vertrauen und bekunden, dass Sie auf die Marktfähigkeit des Patents vertrauen.
- Stellen Sie sicher, dass Sie uneingeschränkt über das Patent verfügungsberechtigt sind und keine Verfügungen, Belastungen oder Rechtseinräumungen zugunsten Dritter erfolgt sind. Ebenso muss klar sein, dass keine Schutzrechte Dritter bestehen, die die Nutzung des Patents beeinträchtigen.
- Stellen Sie dem Erwerber alle Forschungsunterlagen, Tabellen, Versuchsberichte und Prototypen zur Verfügung. So kann der Erwerber das Patent leichter wirtschaftlich verwerten.
Statt verkaufen, Lizenz einräumen
Statt das Patent zu verkaufen, können Sie einem Interessenten auch ein Lizenzrecht einräumen.
- Mit dem Lizenzrecht darf der Lizenznehmer das Patent verwerten und zur Serienreife führen. Sie bleiben aber Inhaber des Patents. Lizenzrechte lassen sich auch regional beschränken, sodass mehrere Lizenznehmer in Betracht kommen. Scheitert der Lizenznehmer, können Sie immer noch nach anderen Wegen suchen, das Patent zu vermarkten.
- Haben Sie bereits vor dem Verkauf eine Lizenz erteilt, müssen Sie den Erwerber des Patents informieren. Sie können damit auch die Wertigkeit des Patentrechts verbessern, wenn damit die Marktfähigkeit und Verwertbarkeit des Patents nachzuweisen ist.
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