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Männer parken auf einem Frauenparkplatz - eine moralische Entscheidung
- Als Frauenparkplatz bezeichnet man extra gekennzeichnete Stellflächen auf Parkplätzen, Tiefgaragen oder in Parkhäusern, die für die Nutzung durch Frauen vorgesehen sind. Diese Arten von Parkflächen sind im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen und dürfen daher nur im privaten Gelände ausgewiesen werden.
- Diese extra ausgewiesenen Parkflächen befinden sich meist an gut übersichtlichen Stellen wie zum Beispiel nahe am Aufzug oder Eingang. Zum Teil sind Sie gut ausgeleuchtet und manchmal befindet sich in der Nähe der Frauenparkplätze auch eine Videoüberwachungskamera. Sinn und Zweck eines Frauenparkplatzes ist es, den hier parkenden Frauen ein erhöhtes Sicherheitsgefühl zu vermitteln.
- Der Hausherr, also der Betreiber des Parkplatzes oder Parkhauses, kann darauf bestehen, dass die gekennzeichneten Parkflächen nur bestimmungsgemäß genutzt werden. In diesem Fall dürfen hier nur Frauen parken. Männer, die hier ihre Fahrzeuge abstellen, riskieren, dass der Parkhauseigentümer ihr Auto auf eigene Kosten abschleppen lässt. Andere Möglichkeiten hat der Eigentümer nicht. Bußgelder können auf Privatgrund nicht verteilt werden.
- Es gibt keine rechtliche Grundlage zur Schaffung von Frauenparkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen und auch nicht zur Überwachung oder Ahndung von eventuellen Falschparkern.
- Ausnahmen existieren in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Hier sind Frauenparkplätze in den Garagenverordnungen vorgeschrieben.
- Es gibt hier Vorschriften, dass Frauenparkplätze gesondert markiert werden müssen. Es ist nötig, dass sich diese ausgewiesenen Parkflächen in der Nähe der Parkplatzzufahrt befinden und vom Garagenwart gut einsehbar sind bzw. videoüberwacht werden.
- Verweist der Parkplatzbetreiber in der Hausordnung oder in Aushängen jedoch darauf, dass die Bestimmungen der STVO gelten, ist eine Ausweisung als Frauenparkplatz nichtig und ein jeder darf hier parken, da die StVO als Bundesgesetz immer die einzelnen Gesetze der Länder wieder außer Kraft setzt. Es gibt also keine rechtliche Grundlage, dass ein Mann, der mit seinem Fahrzeug einen ausgewiesenen Frauenparkplatz benutzt, bestraft werden kann. In erster Linie ist es eine moralische Entscheidung, Frauenparkplätze als Mann zu respektieren.
- Wenn ein Mann sein Fahrzeug dennoch hier abstellen muss, beispielsweise, weil es der letzte verfügbare Parkplatz ist, sollte er gewappnet sein. Er könnte derart reagieren, dass er sagt, er stelle das Auto nur deshalb hier ab, weil er seine Frau, die es später abholt, schützen möchte.
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