Definition und Begriffserklärung der finanziellen Leistungen
Unter dem Begriff "öffentliche Mittel" sind finanzielle Leistungen zu verstehen, die entweder als Zuschuss oder in Form eines Darlehens von der öffentlichen Hand vergeben werden.
- Kennzeichnend für einen Zuschuss ist, dass dieser grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss, also quasi wie ein finanzielles Geschenk betrachtet werden kann.
- Bei einem mit öffentlichen Mitteln vergebenen Darlehen liegt im Vergleich zu sonstigen Darlehen grundsätzlich ein niedriger Zinssatz bei einer wiederum langen Laufzeit vor.
- Die sogenannte "öffentliche Hand" ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von öffentlichen Trägern. Dazu gehören nicht nur der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbünde, sondern auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche sich mit Abgaben- und Steuerthematiken beschäftigen.
Was öffentliche Mittel sein können
Grundsätzlich können öffentliche Mittel sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen gezahlt werden.
- So ist es zum Beispiel oftmals der Fall, dass Unternehmen öffentliche Mittel erhalten, damit sie in relativ strukturschwachen Regionen ansiedeln, um dort die Wirtschaft anzukurbeln. Dabei wird die Art und Weise bzw. auch der Umfang der finanziellen Leistungen anhand des Engagements festgelegt, also zum Beispiel daran gemessen, wie viele neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
- Aber auch Privatpersonen können von öffentlichen Mitteln profitieren. Dazu gehören zum Beispiel Bauvorhaben, die mit der Wohnungsbauprämie, Wohn-Riester-Verträgen oder Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wohnungsbau (KfW) gefördert werden können, oder auch das BAföG.
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